Im besonderen Fokus seit der letzten Kulturausschusssitzung steht das o.g. Buchprojekt. Denn gegenüber den anderen historischen Projekten, die im vergangenen Kulturausschuss einstimmig bis mehrheitlich beschlossen wurden, fand zu diesem Tagesordnungspunkt keine Abstimmung statt. Der Kulturausschuss verlangte weitere Informationen:
„Sachdarstellung: (Vorlage 176/2024 1. Ergänzung)
Wie in Vorlage 176/2024 dargelegt, schlägt die Verwaltung vor, die Herausgabe des 3. Buches der Reihe „Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein“ (2. Teilband zum 19. Jahrhundert) finanziell zu unterstützen. Dabei geht es um die technische Herstellung des Buches. Die Forschungsarbeit zum gesamten 19. Jahrhundert ist mit breiter Unterstützung des Kreisarchivs erfolgt und abgeschlossen. Nun geht es darum, nach dem 1. Teilband auch den 2. Teilband zu erstellen und der Öffentlichkeit in Form eines gedruckten Buches zugänglich zu machen.
Die Vereinbarung über das Forschungs- und Buchprojekt vom 10. Februar 2018 – Kooperationsvereinbarung_Zeitspuren – sieht vor, dass die Kosten für die technische Herstellung des Buches (Grafik, Layout, Umbruch, Bildbearbeitung, Druck und Verarbeitung) vom Historiker Dieter Pfau übernommen werden. Als Gegenleistung sollen die vollständigen Einnahmen aus dem Verkauf des Buches bei Dieter Pfau verbleiben. Wie in der Vorlage 176/2024 dargelegt, wurden vom 1. Teilband zum 19. Jahrhundert bis dato 600 Exemplare verkauft, von dem ersten Buch der Zeitspuren-Reihe über das Früh- und Hochmittelalter aus dem Jahre 2009 schon über 2.500 Exemplare. Dies zeigt, dass der (Verkaufs-)Erfolg der Zeitspuren-Reihe langfristig gesehen werden muss.
Kurzfristig sind aus den Verkaufserlösen des 1. Teilbandes zum 19. Jahrhundert die Kosten der technischen Erstellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu refinanzieren. Vor diesem Hintergrund können Mittel zur Finanzierung der technischen Erstellung (inkl. Druck) des 2. Teilbandes zum 19. Jahrhundert vom Autor allein zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgebracht werden. Um die unter hohem finanziellen und personellen Aufwand erarbeiteten Forschungsergebnisse zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, schlägt die Verwaltung vor, die technische Erstellung des 2. Teilbandes zum 19. Jahrhundert finanziell zu unterstützen. Es ist erneut eine Auflagenhöhe von 3.000 bis 4.000 Exemplaren vorgesehen. Im Sinne der Vereinbarung von 2018 verpflichtet sich der Autor, diesen Betrag schrittweise aus den konkreten Verkaufserlösen zurückzuzahlen, und zwar 50 % jeweils zum Quartalsende (gemäß der dem Finanzamt übermittelten Angaben der Umsatzsteuer-Vorauszahlung). Wie am Beispiel des Bandes zum Früh- und Hochmittelalter dargelegt, ist hier unter Umständen von einem längeren Zeitraum auszugehen. Der Kreis verzichtet auf eine Verzinsung des zur Verfügung gestellten Kapitals.“
Die guten und die schlechten Nachrichten aus dem KT:
Zuschuss Alte Synagoge Laasphe: beschlossen
„Zeitspuren“:beschlossen
Erhöhung Zuschuss Christlich-Jüdische: beschlossen
Kolorierung „Eisenwald“: abgelehnt
Zuschuss Ginsburg: bis 2026 beschlossen
Radio Siegen zur Förderung des Projektes Alte Synagoge Bad Laasphe – s. https://www.radiosiegen.de/artikel/geld-vom-kreis-fuer-alte-synagoge-in-bad-laasphe-2112254.html
Heute erschien im Kultuturteil der Siegener Zeitung ein Bericht über die Kreistagssitzung. Der Bericht beschreibt den Verlauf der Sitzung zu den beiden Punkten „Kolorierung Eisenwald“ und „Zeitspuren“ – Link zur. PDF.
Aus der Sitzungsniederschrift des Kreistages:
“ …..
4.18 „Alte Synagoge Bad Laasphe“ des Bad Laaspher Freundeskreis für christlich-jüdische Zusammenarbeit e. V., Gewährung von Zuschüssen
Drucksache 168/2024
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Ehrenamt schlägt vor,
der Kreisausschuss empfiehlt,
der Kreistag beschließt:
1. Dem Verein „Bad Laaspher Freundeskreis für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V.“ wird zur Realisierung des Projektes „Alte Synagoge“ ein Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000 € in Aussicht gestellt. Der Zuschuss soll je zur Hälfte in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 aus-
gezahlt werden.
2. Die erforderlichen Finanzmittel sind in den Entwürfen des jeweiligen Haushaltsplanes und in der mittelfristigen Finanzplanung zu veranschlagen.
3. Voraussetzung für die Auszahlung des unter 1. genannten Zuschusses ist, dass die Stadt Bad Laasphe dem Verein „Bad Laaspher Freundeskreis für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V.“ einen Zuschuss in gleicher Höhe gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür, 0 Enthaltung(en)
Beratungsverlauf:
Landrat Müller führt in die Thematik ein und stellt heraus, dass sowohl der Kreis Siegen-Wittgenstein, als auch die Stadt Bad Laasphe nunmehr eine Förderung in der Sache bereitstellen.
KT-Mitgl. Droege dankt dem Ausschuss für Kultur, Tourismus und Ehrenamt für sein einmütiges Votum, und er dankt für die Geduld der Bad Laaspher in der Sache. Er bittet um eine inhaltliche Präsentation in einer der nächsten Fachausschuss-Sitzungen.
Landrat Müller sagt einen Bericht der Arbeit im nächsten Jahr zu.
4.19. Verein zur Erhaltung der Ginsburg e. V., Gewährung von Zuschüssen
Drucksache 169/2024
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Ehrenamt schlägt vor,
der Kreisausschuss empfiehlt,
der Kreistag beschließt:
1. Der Kreis Siegen-Wittgenstein gewährt dem Verein zur Erhaltung der Ginsburg e.V. ab dem Haushaltsjahr 2025 zunächst befristet bis einschließlich █████ 2026 für laufende Aufwendungen einen verlorenen Zuschuss in Höhe von je 5.000,00 € je Haushaltsjahr. Die erforderli-
chen Finanzmittel sind in dem Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung zu veranschlagen. Zuschüsse nach dem Haushaltsjahr █████ 2026 müssen vom Verein zur Erhaltung der Ginsburg e.V. neu beantragt und von den
zuständigen Ausschüssen neu beschlossen werden.
2. Voraussetzung für die Auszahlung des unter 1. genannten Zuschuss ist, dass die Stadt Hilchenbach dem Verein zur Erhaltung der Ginsburg e.V. in den jeweiligen Haushaltsjahren Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dafür, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltung(en)
Beratungsverlauf:
KT-Mitgl. Menn erklärt sich in der Sache für befangen.
KT-Mitgl. Droege beantragt die Änderung des Beschlussvorschlages durch eine Begrenzung des Zuschusses auf die Jahre 2025 und 2026. Darüber hinaus solle die Förderung der Entscheidung des neuen Kreistags vorbehalten sein.
Landrat Müller weist darauf hin, dass sämtliche Beschlüsse immer unter dem Vorbehalt der kommenden Haushaltsbeschlüsse stehen.
Er lässt daraufhin zunächst über den Verwaltungsvorschlag als weiter reichend abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dagegen.
Danach lässt Landrat Müller über den mit Änderungsantrag der CDU-Fraktion geänderten Beschlussvorschlag (Befristung auf die Jahre 2025 und 2026, s. o., kursive Änderung) abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
s. o.
4.21 Kolorierung des Filmes „Der Eisenwald“
Drucksache 177/2024
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss schlägt vor,
der Kreisausschuss empfiehlt,
der Kreistag beschließt
im Rahmen des Jubiläums „50 Jahre Siegen-Wittgenstein“ die Kolorierung des historischen Films „Der Eisenwald“ mit 35.000€ zu unterstützen. Der Kreis erhält im Gegenzug für die Förderung ein umfassendes Nutzungsrecht an dem kolorierten Film.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dagegen
Beratungsverlauf:
KT-Mitgl. Achatzi und Schmidt-Kalteich signalisieren keine Zustimmung. Das Projekt sei mit Man-Power zu teuer. In wenigen Jahren könne Gleiches über KI viel kostengünstiger bewerkstelligt werden.
Landrat Müller entgegnet, dass die Meinungen über die Geschwindigkeit des technischen Fortschrittes auseinandergehen. Hier gehe es darum, zum 50. Jubiläum des Kreises die Colorierung durchgeführt zu haben. Zudem habe man gute Sonderkonditionen ausgehandelt.
KT-Mitgl. Hahn bezweifelt, dass die Kolorierung zu einer Attraktivitätssteigerung führen könne. Sie plädiert dafür, die Kosten für diese freiwillige Leistung zu sparen.
Landrat Müller entgegnet, dass nach allgemeiner Einschätzung Farbfilme eher angesehen werden, als Schwarz-Weiß-Filme.
KT-Mitgl. Born und Bertelmann betonen ebenfalls, dass es sich um eine freiwillige Leistung handele. Hier könne genauso der öffentlich-rechtliche Rundfunk (WDR, ARD) aktiv werden. Zudem müsse der Blick in die Vergangenheit nicht durch Nachcolorierung in die Neuzeit übertragen werden.
Landrat Müller verweist abschließend auf das umfangreiche Nutzungsrecht, das sich der Kreis ausgehandelt hat, und auf den besonderen Anlass (50 Jahre Kreis Siegen-Wittgenstein). Dafür sei diese Ausgabe tatsächlich nicht zu hoch.
4.22 Buchprojekt „Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein im preußischen 19. Jahrhundert. Im Industriezeitalter 1848-1914“
Drucksache 176/2024
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Ehrenamt empfiehlt,
der Kreisausschuss empfiehlt,
der Kreistag beschließt:
a) Der Kreistag Siegen-Wittgenstein unterstützt die Herausgabe des dritten Bandes der Buchreihe „Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein“ unter dem Titel „Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein im preußischen 19. Jahrhundert. Im Industriezeitalter 1848-1914“. Es handelt sich um den zweiten Teilband zum 19. Jahrhundert.
b) Der Kreistag Siegen-Wittgenstein beauftragt den Landrat, den Autor bei der Sicherstellung der Produktionskosten zu unterstützen und das Buchprojekt mit bis zu 35.000 Euro im Jahre 2026 zu unterstützen.
c) Der Kreistag Siegen-Wittgenstein beschließt den Ankauf von 250 Exemplaren des ersten Teilbandes „Zeitspuren in Siegerland und Wittgenstein. Das 19. Jahrhundert“ in einer Sammelbestellung zu 40,00 Euro pro Exemplar. Die Bücher werden Schulen, Bibliotheken und Senioreneinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dafür, einige Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Beratungsverlauf:
KT-Mitgl. Hahn signalisiert keine Zustimmung. Es handele sich um eine freiwillige Leistung, die nicht allein durch das Jubiläum gerechtfertigt werden könne. Es sei zudem unklar, was unter dem Motto der Geschichtsförderung noch an Ausgaben künftig auf den Kreis zukämen.
KT-Mitgl. Bertelmann möchte wissen, wie hoch die Gesamtauflage des bisherigen Buches sei.
KT-Mitgl. Droege verweist dazu auf die Angaben in der Vorlage: Das neue Werk soll mit 3.-4.000 Exemplaren aufgelegt werden, ähnlich der Auflage bei den vorausgegangenen Büchern.
Auf seine Frage, ob über die Anzahl der vom Kreis zu kaufenden Exemplare (250 Stück) gesondert abgestimmt werden könne und ob aus dem Vertrag noch andere Pflichten des Kreises hervorgehen, weist Landrat Müller darauf hin, dass eine getrennte Abstimmung über den Kauf der Exemplare nicht möglich sei, da der Ankauf gleichzeitig das Honorar / Gegenwert für den Autor bedeute. Dies sei zudem der vom Kreis getragene Beitrag für die Verbreitung des Buches. Andere Pflichten gehen aus dem Vertrag nicht hervor.
KT-Mitgl. Müller betont, dass das Kreisarchiv ebenfalls viel Arbeit für das Projekt geleistet habe. Es handele sich um ein geschichtlich wertvolles Werk.
KT-Mitgl. Bertelmann signalisiert Zustimmung …..“