KRITIS-Dachgesetz ignoriert Kulturgüter: „Historisches Gedächtnis bleibt ungeschützt“

Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare kritisiert eine gravierende Lücke im neuen Gesetz zur Sicherung kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Dachgesetz). Archive und andere Einrichtungen des kulturellen Gedächtnisses bleiben im Gesetz vollständig unberücksichtigt.
„Der Staat schützt Stromnetze, Wasserwerke und Verkehrssysteme – aber sein eigenes historisches Gedächtnis lässt er ungeschützt“, erklärt der VdA-Vorsitzende Dr. Michael Ruprecht. „Dass Archive im neuen KRITIS-Gesetz keinerlei Rolle spielen, ist kaum
nachvollziehbar.“
Archive bewahren die schriftliche Überlieferung von Staat, Verwaltung und Gesellschaft. Sie sichern langfristig Rechtsansprüche, dokumentieren staatliches Handeln und bilden die Grundlage historischer Forschung sowie demokratischer Transparenz.
„Wenn Archivgut verloren geht, ist das nicht nur ein Verlust für unser kulturelles Erbe“, betont der Verbandsvorsitzende. „Es verschwinden auch einzigartige Belege staatlichen Handelns, Rechtsgrundlagen und Quellen unserer Geschichte. Ein solcher Verlust wäre irreversibel.“
Der VdA hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren in einem Positionspapier darauf hingewiesen, dass Archive eine strategische Bedeutung für Staat und Gesellschaft besitzen und daher stärker in staatliche Schutzkonzepte einbezogen werden müssen. Diese Hinweise blieben
jedoch unberücksichtigt.
Auch andere Fachorganisationen haben auf diese Problematik im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam gemacht. So kritisieren der Deutsche Kulturrat und anderer Spitzenverbände, dass die Ausklammerung des Kultursektors aus dem KRITIS-Dachgesetz die Resilienz unserer Gesellschaft gegenüber hybriden Bedrohungen und Krisen massiv schwächt.
Dabei gelten Kulturgüter nach der Haager Konvention von 1954 ausdrücklich als besonders schützenswert, insbesondere in Krisenzeiten. Deutschland hat diese Konvention ratifiziert, und entsprechende Schutzregelungen bestehen bereits in anderen deutschen Gesetzen, etwa im
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz.
Der VdA fordert daher, den Schutz des kulturellen Erbes und insbesondere von Archiven bei künftigen Weiterentwicklungen der gesetzlichen Regelungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen ausdrücklich zu berücksichtigen.
Quelle: VdA, Pressemitteilung vom 9.3.26

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