Systeminterne Langzeitspeicherung ist keine Archivierung!

„Viele Anbieter von Fachverfahren (z. B. Gewerbe-, Melderegister, Sozialhilfe, Ausländerbereich,Bauwesen etc.) haben in letzter Zeit sogenannte Archivierungsangebote entwickelt. Hierbei handelt es sich in der Regel aber nicht um eine digitale Langzeitarchivierung nach archivfachlichen Standards, sondern um eine fachverfahrensinterne Langzeitspeicherung. ….“
In der Publikation (PDF)werden die Argumente angeführt, die gegen derartige Lösungsansätze sprechen. Die Handreichung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag wurde am 25.09.2018 in Rostock beschlossen.

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