Die gesetzliche Grundlage der Detektor-Nutzung
„Sondengänger und Archäologie. Die Rechtslage in NRW“ – Eine gemeinsame Broschüre der LWL-Archäologie für Westfalen und des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland gibt einen umfassenden Einblick in die Kooperation von Sondengängern und Archäologen. Rund 60 Seiten erläutern die Arbeit der Archäologie, beschreiben den Weg zur Lizenz und nennen wichtige Kontaktpersonen. Für Polizei und Ordnungsämter, Denkmalbehörden sowie Privatpersonen finden sich gebündelte Informationen in Checklisten. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download bereit.
Quelle: LWL-Archäologie, Aktuelles

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