Deutschland tritt UNESCO-Übereinkommen zum immateriellen Kulturerbe bei
Wissen und Traditionen von Generation zu Generation weitergeben
Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Die offizielle Urkunde hat Botschafter Michael Worbs am 10. April 2013 in Paris an UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova überreicht. Damit tritt das Übereinkommen in Deutschland in drei Monaten in Kraft. Künftig sollen verstärkt kulturelle Ausdrucksformen bewahrt werden, die wesentlich von menschlichem Wissen und Können abhängen.
© S.Hofschlaeger/pixelio.deZum immateriellen Kulturerbe zählen u.a. Tanz, Theater, Musik und Handwerkstechniken
Zum immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Seit 2003 stellt die UNESCO auch diese kulturellen Ausdrucksformen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation. Die Organisation will damit in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Alltagskulturen als Teil des Erbes der Menschheit erhalten und fördern.
Bis heute sind 151 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Auf den drei Listen des immateriellen Kulturerbes sind mehr als 290 kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen, darunter der spanische Flamenco, die japanische Puppentheatertradition, die Mariachi-Musik aus Mexiko und das Frühjahrsfest Nowruz, das in zentralasiatischen Staaten von Aserbaidschan bis Pakistan gefeiert wird. Das Übereinkommen entstand seinerzeit auf Initiative von asiatischen und afrikanischen Staaten. In diesen Weltregionen wird seit jeher besonderes Augenmerk auf Bräuche, Erzählungen und soziale Praktiken als Teil des kulturellen Erbes gelegt.
Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission e.V., April 2013 – dort auch weitere Informationen