„Der Landtag in Düsseldorf hat mit großer Mehrheit ein neues Archivgesetz verabschiedet. Ein Passus, der den Verkauf von privaten Nachlässen aus kommunalen Archiven ermöglicht, wurde trotz Kritik von Archivaren und Verbänden nicht geändert. Hintergrund der Kritik ist der Skandal um den Verkauf von mehr als 6.000 historischen Büchern aus dem Bestand des Stadtarchivs Stralsund an einen privaten Archivar im Jahr 2012. In Nordrhein-Westfalen gab es bisher jedoch noch keinen entsprechenden Fall. In fast allen Bundesländern außer Bremen und Sachsen-Anhalt ist der Verkauf von kommunalem Archivgut generell verboten. In Nordrhein-Westfalen sind dagegen weiterhin nur amtliche Unterlagen aus Behörden gesetzlich vor einem Verkauf geschützt.“
Quelle: WDR.de, Kulturnachrichten, 11.9.2014 18:50, Landtag NRW, Pressemitteilung v. 11.9.2014
Informationen über die Petition gegen die Veräußerungsmöglichkeit von kommunalarchivischem Sammlungsgut finden sich hier.

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Archivalia weist daraufhin, dass die Veräußerungsmöglichkeit für kommunalarchivisches Sammlungsgut nicht mehr besteht: http://archiv.twoday.net/stories/985928688/ !
s. a. eigenen Eintrag auf Archivalia zum Thema.