Landrat Dr. iur. utr. Christian Schulze Pellengahr, Kreis Coesfeld, widmet sich in der aktuellen Ausgabe des Eildienstes des Landkreistages NRW (Nr. 5/Mai 2019 41.22.02, S. 326 – 327), einer zwischen dem Landesarchivs und den Kreisarchiven intensiv diskutierten juristischen Frage. Seinem Fazit kann man zustimmen: “ …. Es wäre daher nunmehr an der Zeit, dass das Land Nordrhein-Westfalen und sein Landesarchiv die Eigentumsrechte der Kreise an ihren historischen Aktenbeständen anerkennt, damit diese Bestände künftig – dort, wo es von den Kreisen gewünscht wird – im eigenen Archiv dauerhaft verwahrt und der Forschung zugänglich gemacht werden können. ….“

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