Heilstätte Hengsbach 17

Tagebuch einer Bestandsaufnahme
Und weiter „Entdeckungen“ und Fragen:
Bisher recherchiert:

aus: Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberb, Nr. 27, ausgegeben am 1. Juli 1972

aus: Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberb, Nr. 27, ausgegeben am 1. Juli 1972

Im März 1967 traf der Verwaltungsrat der „Heilstätte Hengsbach e.V.“ die Entscheidung, die Heilstätte zu schließen und den Verein aufzulösen.
„Erst“ am 29.03.1972 wird der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht.
Es gibt zwei Ordner mit Rechnungs- und Kassenunterlagen aus den Jahren 1968 und 1970-72. Immer wieder taucht in diesen Unterlagen der Begriff „Liquidator“ auf.

Wie passt das jetzt (für einen Menschen, der bisher noch kaum Wissen in betriebswirtschaftlichen Abläufen hat) zusammen?

Liquidation
Unter Liquidation versteht man im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Vereins mit dem Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld oder andere leicht in Bargeld umtauschbare („liquide“) Mittel umzuwandeln. Ziel der Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft.
Die Liquidations- oder Abwicklungsphase ist der Zeitraum nach der Auflösung des Vereins (hier also nach 1967), durch den dieser zur tatsächlichen Vermögenslosigkeit geführt wird, um die Vollbeendigung seiner Existenz durch registerliche Löschung (im Vereinsregister, hier in 1972) zu ermöglichen.
Innerhalb dieser Zeit müssen Darlehen weiterhin bedient werden, die Grundstücke, das Inventar, die Immobilien, usw. verkauft werden (hier: Grundstücksveräußerung an die AWO am 12.05.1971) und die Gelder und „Gewinne“ an Gläubiger zu verteilen.
Die Abwicklung der Liquidation wird normalerweise durch die Vorstandsmitglieder /Geschäftsführer durchgeführt, es kann jedoch auch eine andere Person als Abwickler/ sogenannter „Liquidator“ bestimmt werden (hier der Kreisverwaltungsrat Fischbach).
s. a. https://www.siwiarchiv.de/2013/04/heilstatte-hengsbach-16/

Ein Gedanke zu „Heilstätte Hengsbach 17

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