Am Mittwoch, den 19.02.2014, hat der Landtag unter Top 7 den Antrag der Fraktion der PIRATEN „Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten“ (Drucksache 16/5026) beraten.
Link zum Protokoll der Plenarsitzung.

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Eine Evaluierung und Aktualisierung des ArchivG NRW halte ich für angebracht. Allein der § 7 (7) zeigt die anachronistische Sichtweise, wenn geregelt wird: „Das Landesarchiv kann in besonders begründeten Fällen auf Antrag nach Ablauf der Schutzfristen die Überlassung von Vervielfältigungen von Archivgut an Archive, Museen und Forschungsstellen zulassen.“
Dies widerspricht der Open Data und Open Access Idee, verhindert die Zusammenarbeit mit historischen oder genealogischen Vereinen und negiert die Existenz von Digitalisaten.
Der Open Data Grundsatz muss in das ArchivG NRW einfließen.