Zuwachs im Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein
„Der Haubergsschöffenrat wurde erstmals mit der Haubergordnung von 1879 eingeführt. Er ist die Vertretung der Hauberggenossenschaften auf Kreisebene und besteht aus sechs gewählten Haubergschöffen und dem Landrat des Kreises Siegen.
Im Kreisgebiet war in sechs Wahlbezirken mit annähernd gleicher Flächenausstattung eingeteilt. Aus jedem Wahlbezirk wurde durch die Haubergsvorsteher ein Vertreter und ein Stellvertreter auf sechs Jahre in den Haubergschöffenrat gewählt. Wählbar waren nicht nur Haubergvorsteher, sondern jede volljährige im Kreis Siegen wohnhafte und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sowie mindestens eines Haubergsanteiles befindliche Person. Neben den sechs Haubergschöffen und dem Landrat nahm auch der Forstsachverständige“ an den Sitzungen des Haubergschöffenrates mit beschließender Stimme teil, wenn es um forsttechnische Fragen ging.
Der Haubergschöffenrat hatte folgende Aufgaben: Weiterlesen