Ausstellungshinweis „Jubiläum. 75 Jahre Verfassung NRW“


Anlässlich des 75. Jubiläums der Landesverfassung zeigt die Stiftung Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen die Ausstellung „Jubiläum. 75 Jahre Verfassung Nordrhein-Westfalen“, die vom 3. Juni bis zum 11. Juli 2025 in der Wandelhalle des Landtags Nordrhein-Westfalen zu sehen ist.  

91 Artikel auf 22 Seiten, engzeilig mit einer Schreibmaschine auf dünnem, welligem Papier geschrieben – auf den ersten Blick wirkt das Dokument, das die Mitglieder der nordrhein-westfälischen Landesregierung am 28. Juni 1950 unterschreiben, unscheinbar.

Doch dieses schlichte Dokument – die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen – bildet seit 75 Jahren ein wichtiges Fundament des politischen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in Nordrhein-Westfalen. Wahlen, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung – diese Regeln der Demokratie sind in ihr festgeschrieben.

Die Ausstellung „Jubiläum. 75 Jahre Verfassung NRW“ der Stiftung Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen beleuchtet die Verabschiedung der Verfassung im Jahr 1950 sowie fünf markante Aktualisierungen, die gesellschaftliche Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln.

  • Bis in die 1960er Jahre besuchen evangelische und katholische Kinder in der Regel konfessionell getrennte Volksschulen in Nordrhein-Westfalen. Mit der Reform des Schulsystems (1968) wird anstelle der achtjährigen Volksschule die vierjährige Grundschule und die weiterführende Hauptschule eingeführt und die konfessionelle Trennung der Schulen aufgehoben. 
     
  • Mit der Verankerung des Datenschutzes als Grundrecht (1978) nimmt der Landtag Nordrhein-Westfalen das Thema Datenschutz in die Verfassung auf. Es ist das erste Mal in Deutschland, dass ein Bundesland den Datenschutz in der Verfassung verankert. Das neue Grundrecht und der neu eingeführte Landesdatenschutzbeauftragte sind eine Antwort auf das zunehmende staatliche Sammeln, Speichern und Weiterverwerten von Daten – angesichts einer zunehmend technisierten Arbeitswelt und Lebensrealität. 
     
  • Durch die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel (1985) trägt das Land NRW den seit Jahrzehnten laufenden Diskussionen Rechnung. Schon in den 1960er Jahren bewegen Umweltprobleme und Umweltzerstörung das Land und die Politik. Seit den 1980er Jahren entstehen im Land Nordrhein-Westfalen zahlreiche Bildungseinrichtungen zum Thema Umweltschutz.
     
  • Durch den Beschluss zur Stärkung der politischen Partizipation (2002) und die damit verbundene Einführung der „Volksinitiative“ schafft der Landtag mehr Möglichkeiten für  Bürgerinnen und Bürger, in landespolitischen Fragen mitzusprechen. Zudem verankert er Kinderrechte in der Verfassung. In den letzten zwei Jahrzehnten erhalten Kinder und Jugendliche mehr Möglichkeiten zur Beteiligung in den Kommunen und mit dem Kinder- und Jugendrat NRW auch in der Landespolitik.
     
  • Mit der Betonung der europäischen Dimension in der Landespolitik (2020) verankert das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung eines geeinten Europas als Staatsziel in seiner Verfassung. Denn Verbindungen zwischen Europa und Nordrhein-Westfalen gibt es viele: Bereits seit den 1950er Jahren prägen die wirtschaftliche Zusammenarbeit, der interkulturelle Austausch und die gemeinsame Bekämpfung von Katastrophen und Verbrechen das kommunale, regionale und landespolitische Handeln in Nordrhein-Westfalen.

Anhand historischer Objekte zeigt die Ausstellung, wie gesellschaftliche Debatten unsere Verfassung verändern.

  • Ein Stück Mauer erzählt von der konfessionellen Trennung der Schulen in den 1960er Jahren. Die zwei Meter hohe Mauer in Hamminkeln-Ringenberg trennte einen Schulhof in zwei Hälften – einen für katholische, einen für evangelischen Schülerinnen und Schüler.
     
  • Eine Kreuzblume aus dem Kölner Dom zeugt von den Folgen der Luftverschmutzung in der Stadt. Schwefeldioxid hat den Stein angegriffen und den einst beigefarbenen Stein nahezu vollständig schwarz verfärbt und porös gemacht. 
     
  • Ein Feuerwehrschlauch-Übergangsstück steht exemplarisch für die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Feuerwehren Deutschlands und der Niederlande. Mit dem Übergangsstück lassen sich die Schläuche an Hydranten in beiden Ländern anschließen.

Zudem erzählen Zeitzeugen, Fotos und Filme von den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, die Verfassungsänderungen begleitet haben. Die Ausstellung verdeutlicht so die wechselseitige Beziehung zwischen der Verfassung und dem Alltag der Menschen im Land.

„Unsere Verfassung ist das Bollwerk der wehrhaften Demokratie. Sie garantiert die Institutionen des Staates und die individuellen Rechte in unserer Gesellschaft. Und sie wächst mit den Herausforderungen der Zeit. Freiheit, Demokratie und individuelle Schutzrechte sind keine Selbstverständlichkeit, sondern zentrale Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte. Auch das führt uns die Ausstellung vor Augen“, sagt der Präsident des Landtags, André Kuper.

Hans Walter Hütter, Präsident der Stiftung Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen, ergänzt: „Die Verfassung bildet einen stabilen Rahmen für unser Miteinander. Aber zugleich prägen unsere gesellschaftlichen Veränderungen auch die Verfassung. Mit unserer Ausstellung wollen wir die Geschichte der Wechselwirkung von Verfassung und Gesellschaft mit ihren Herausforderungen, Erfolgen und Brüchen anschaulich erzählen und das vermeintlich sperrige Thema ‚Verfassung NRW‘ einer breiten Zielgruppe näher bringen.“

Ausstellungsorte 2025

    • Landtag NRW: 3. Juni bis 11. Juli: Hinweise zum Besuch der Ausstellung
    • Landesvertretung Nordrhein-Westfalens in Berlin: 30. September bis 30. Oktober
    • Landeshaus des LWL Münster: 21. November bis 11. Dezember 

Quelle: Haus der Geschichte NRW, Pressemitteilung; Landtag NRW, Aktuelles, 3.6.2025

Folgende Landtagsabgeordnete mit Bezug zum Kreisgebiet haben sm 6. Juni 1950 über die neue Landesverfassung abgestimmt:
Joseph Büttner
Hedwig Finger
Lotte Friese-Korn
Friedrich Middelhauve
Otto Rippel
Paul Steup

s. a. auf siwiarchiv:
Ausstellung zu 70 Jahre Landesverfassung NRW in Duisburg
Vor 70 Jahren: Inkrafttreten der Verfassung für Nordrhein-Westfalen

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