„Das Thema des ethisch verantwortungsvollen Handelns in kulturgutbewahrenden Einrichtungen hat in den vergangenen Jahren im In- und Ausland stetig an Bedeutung gewonnen. Es betrifft neben den Museen und den Bibliotheken vor allem auch die Archive.
Vor diesem Hintergrund wurde bereits am 6. September 1996 der Kodex ethischer Grundsätze für Archivarinnen und Archivare von der Generalversammlung des Internationalen Archivkongresses in Peking angenommen. Gemäß dem Vorwort, das ihm vorangestellt wurde, setzt der Kodex Verhaltensmaßstäbe für den Beruf des Archivars bzw. der Archivarin. Er soll neue Angehörige des Berufsstandes mit diesen Maßstäben vertraut machen, erfahrene Archivarinnen und Archivare an ihre berufliche Verantwortung erinnern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diesen Beruf stärken. Der Kodex soll mithin Angehörigen des Berufsstandes einen ethischen Orientierungsrahmen bieten. Da sich oftmals die Frage stellt, wie zunächst abstrakt erscheinende ethische Grundsätze konkret in der Arbeitspraxis umgesetzt werden können, hat der VdA zusammen mit der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste eine Chekliste erarbeitet, die als erster Einstieg in die ethischen Grundsätze für Archivarinnen und Archivare verstanden werden soll.
Checkliste_Archiveund_Ethik2013
Quelle: Verband deutscher Archivarinnen und Archivare, 19.11.2013

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