Lucie Stöcker (geb. 1917) – eine „Herumtreiberin“ im Nationalsozialismus

Die regionalen Lebensgeschichten einiger nationalsozialistischer Opfergruppen sind bis heute weitestgehend unbekannt bzw. noch nicht ausreichend erforscht. Wenn morgen ein Vortrag im Aktiven Museum Südwestfalen das Schicksal der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ bezeichnete KZ-Häftlinge in den Blick nimmt, dann zeigt ein Blick in das Aktive Gedenkbuch, das dort nur neun Opfer mit diesem Verfolgungsschicksal verzeichnet sind (Heinrich Bald, Walter Brombach, Emil Ernst Bruch, Erich Brück, Heinrich Diehl, Richard Heide, Adolf Hillmann, Artur Müller und Ludwig Karl Wirth).

Das Schicksal einer Überlebenden wird hier erstmals kurz skizziert: Lucie Stöcker wurde am 4. Februar 1917 als Tochter des Verzinkers Heinrich Stöcker [und der Henriette geb. Schlaf, Anm: ergänzt am 2.5.2024] in Kreuztal-Buschhütten geboren. [Sie hatte noch fünf Geschwister: drei Brüder und zwei Schwestern. Sie gehörte evangelischen Kirche an. ; ergänzt am 2.5.2024]

[Stöcker besuchte die Volksschule und arbeitete anschliessend drei Jahre bei einem Bauern als landwirtschaftliche Arbeiterin bzw Hausgehilfin.  In jungen Jahren hatte sie einige gesundheitliche Probleme. Schwerwiegend war ein Sturz, der Operationen an beiden Knieen nach sich zog. ergänzt am 2.5.2024]
Nach dem Tod der leiblichen Mutter im 1937 verlor die Tochter ihren Halt. Um den Vater und die vier noch im Elternhaus lebenden Geschister zu unterstützen, nahm sie eine Stelle als Dienstmädchen in Freudenberg an. 1939 verlies sie die Arbeitstelle. Sie fuhr mit einem LKW in Richtung Siegburg und gelangte von nach Eitorf, wo sie bei einer Familie eine Unterkunft fand. Nachdem sie dort festgenommen wurde, nahm der Vater sie wieder mit nach Kreuztal. Kurz darauf verschwand Lucie Stöcker erneut und der Vater schaltete die Siegener Kriminalpolizei ein, die sie in einem Siegener Kino festnahm. Im April 1940 wurde Stöcker in Siegen wegen Bettelns zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt. Wenige Zeit später nach ihrer Freilassung wurde sie im Juni 1940 erneut verhaftet und wegen Bettelns und Betrugs zu einer weiteren kurzer Haftstrafe mit anschließender Unterbringung in das Arbeitshaus Benninghausen verurteilt. [Im Urteil vom 26. Juni 1940 heißt es:
„… Gegen derartige Elemente wie die Angeklagte muss unter den heutigen Verhältnissen unnachsichtlich eingeschritten werden. ….. Es ist bei der Einstellung der Angeklagten nicht zu erwarten, dass die Strafe sie bessert oder sie sonst davon abbringt, sich weiter herumzutreiben. Nur die Unterbringung im Arbeitshaus ist geeignet, sie wieder an ein geordnetes und gesittetes Leben zu gewöhnen. …“, Vom Gerichtsgefängnis in Hagen, wo sie zur Untersuchungshaft einsaß, wurde Lucie Stöcker am 7. August 1940 in Benninghausen zur sog. Nachhaft aufgenommen.
Drei Berichte von Aufseherinnen des Arbeitshauses Benninhausen geben Aufschluss über die Ziele der Unterbringung und den Verlauf der Unterbringung Lucie Stöckers. Die Berichte dienten zudem der Entscheidungsfindung, ob die Nachhaft verlängert werden sollte:
9.6.1941:
„Die zum 31. Juli d. J. anstehende Entlassung der Korrig. Lucie Stöcker noch nicht befür-wortet werden. Abgesehen von kleineren Entgleisungen ist Stöcker zwar nicht groß mit derHausordnung in Konflikt geraten, die Arbeitsleistungen der Stöcker können aber auch nicht als gut bezeichnet werden. Sie redet viel, tut sich gern hervor und muß ständig zur Arbeit angehalten werden. Sie wird in der Gartenabteilung beschäftigt und versieht die ihr zugewiesene Arbeit recht gleichgültig, sie bedarf der ständigen Hinweisung zu guter Arbeit. In Bezug auf ihr Äußeres und Kleidung ist der Ordnungssinn recht mangelhaft. Auch dem Aufsichtspersonal gegenüber läßt sie manchmal zu wünschen übrig. Bei einer Entlassung ist damit zu rechnen, daß sie schnell rückfällig wird, oder es ist ständig Aufsicht geboten.“
21.1.1942:
„Die Stöcker wurde am 7.8.1940 vom Amtsgericht Siegen wegen Bettelns, Diebstahl pp erstmalig in die hiesige Anstalt eingewiesen. Die Stöcker ist lauf Vorstrafenre-gister in der Zeit von April bis Juni 1940 dreimal wegen Bettelns, Diebstahls und Betrugs vorbestraft. Den Insassen gegenüber hat sie zwar ein ziemlich grosses Mundwerk, ist aber im allgemeinen verträglich. Ihre Arbeit verrichtet sie unter Aufsicht und entsprechender An-leitung zufriedenstellend. Von allzu großer Arbeitslust kann bei ihr allerdings nicht gespro-chen werden. Wenn sie sich unbeaufsichtigt glaubt, neigt sie leicht zur Trägheit. In Bezug auf Körperpflege und bei der Instandhaltung ihrer Kleidung fällt sie nicht beosnders auf, muss aber beständig zur Erfüllung ihrer Pflicht angehalten werden. In sittlicher Hinsicht ist während ihres Hierseins nichts Nachteiliges über sie bekannt geworden. Dem Aufsichts-personal gegenüber hat sie sich in letzter Zeit ordentlich benommen. Ich habe nicht den Eindruck von der Stöcker, dass sie draussen einer geregelten Arbeit nachgehen wird.“
23.6.1942:
„Die Führung der Stöcker hat sich in letzter Zeit noch wesentlich verschlechtert, so dass sie wiederholt mit empfindlichen Hausstrafen be-legt werden musste. Abgesehn davon, dass sie nach wie vor einen ausserordentlichen vor-lauten und frechen Mund hat und die Arbeit nur in sehr träger und nachlässiger Weise und nur, wenn dauernd jemand hinter ihr steht, verrichtet, hat sie auch eine diebische Neigung gezeigt und trotz ständiger Verbote, Essbares aus der Gärtnerei heimlich zu entwenden, u. a. Zwiebeln gestohlen. Über das Aufsichtspersonal macht sie gelegentlich auch recht ab-fällige Bemerkungen.“ ,
Bereits im Juni 1941 stand somit fest, dass die zunächst einjährige Haft nach dem Willen des Arbeitshauses Benninhausen um ein weiteres Jahr verlängert werden sollte. Der erforderliche Verlängerung erfolgte durch das Amtsgericht Siegen jedoch zunächst nur für weitere sechs Monate. NAch Klärung von Zuständigkeitsfragen verlängerte das Amtsgericht Siegen amit Beschluss vom 4. März 1942 die Haft bis zum 31. Juli 1942. Nur einen Monat später setzte die Staatliche Kriminalpoizei Dortmund das Arbeitshaus Benninghausen davon in Kenntnis, dass nach Beednigung der Nachhaft „polizeiliche Vorbeugemassnahmen“ beabsichtigt seien. Zu diesem Zweck benötgte man dort den geplanten Wohnsitz der Stöcker nach der Entlassung. Am 14. März erkundigte sich der Kreuztaler Amtsbürgermeister, wann Lucie Stöcker entlassen werden solle, und wurde über die von der Kriminalpolizei geplanten Massnahmen informiert. Am 30. Juni 1942 antwortete das Arbeitshaus auf nach einer abermaligen Nachfrage der Dortmunder Kriminalpolizei, dass Stöcker zu ihrer Schwester nach Bethel ziehen wolle und: “ …. „Die Stöcker muß am 31. Juli 1942 d. J. aus der hiesigen Nachhaft etnlassen werden. Wenn beabsichtigt wird, in unmittelbarem Anschluss an ihre Entlassung die Überführung in Vorbeugungshaft vorzunehmen, so könnte die Stöcker schon am 30. Juli mit dem an diesem Tag laufenden Gefangenen-Sammelwagen transportiert werden. Es mßte dann der Transport rechtzeitig bei der hier zuständigen Polizeibehörde, dem Amt in Erwitte veranslasst werden. ….“
Auf Anordnung der Dortmunder Kriminalpolizei  vom 22. Jukli 1942 wurde Lucie Stöcker am 30. Juli 1942 mit einem Sammeltransport nach Dortmund in die sobezeichnete „Überhaft“ entlassen.
Während der Haftzeit bemühten sich sowohl Lucie Stöcker (u. a. mit Briefen an ihre in Kreuztal-Eichen lebende Schwester und an ihre Eltern) als auch ihr Vater und ihre in Bethel lebende Schwester Lieselotte, den Kontakt nicht vollständig zu verlieren. So vermochte Lieselotte im Oktober 1940 noch einen Besuchsschein zu erlangen. Ein Weihnachstpaket mit Nahrungsmittel wurde 1940 aber bereits verwehrt. Auch dem Vater wurde im Februar 1941 nur sehr knapp auf seine Fragen geantwortet. Auf einen Anruf Heinrich Stöckers im JUli 1941 reagierte das Arbeitshaus laut einem Vermerk vom 30. Juli 1941 eher brüsk: “ …. Der „angebliche Vater“ der Stöcker bat heute hier von Kreuzthal aus um Mitt[eilung], wann seine Tochter zur Entlassung käme. Er soll seinen Antrag schriftlich wiederholen.“ Als sich Lieselotte Ende Juli 1942 nach den Entlassungsmodalitäten erkundigte, antwortet man ihr ausweichend, sie möge sich an den Kreuztaler Amtsbürgermeister wenden und dort um Auskunft bitten; Anm.: Ergänzungen am  erfolgte am 16.4.2024 und am 2.5.2024]

Zwischen dem 20. Juni und dem 26. Juni 1942 Lucie Stöcker wurde auf Verfügung der Kriminalpolizei Berlin (Reichskriminalpolizeiamt ?) vom Dortmunder Polizeigefängnis in das KZ Ravenbrück verbracht, wo sie am 12. September 1942 registriert wurde. Man reihte sie dort in die Kategorie „Asoziale“ ein und sie erhielt die Häftlingsnummer 13825. Im Sommer 1943 beantragte der Vater, der 1940 erneut geheiratet hatte, die Freilassung seiner Tochter aus dem KZ. Die Stiefmutter Lucie Stöckers hatte nach einer Operation starke gesundheitliche Probleme, so dass er hoffte, dass seine Tochter im im Haushalt unterstützen könne. Der Antrag verlief ergebnislos.

Lucie Stöcker hat das KZ überlebt. Im Mai 1945 kehrte sie nach Kreuztal-Buschhütten zurück, verlies den Ort aber bald wieder in Richtung Bayern, wo sie erneut aufgegriffen wurde und sich seit Sommer 1947 in einer bayrischen Anstalt oder in einem Gefängnis (Aichach?) befunden hat. Der weitere Lebensweg Lucie Stöcker ist zurzeit noch unklar. [Lucie Stöcker ist am 29. Dezember 1994 in Siegen verstorben. Anm.: Ergänzung erfolgte am 18.4.2024]

Quellen:
1) Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland NW 1127 / SBE Berufungsausschuss Siegen in Siegen, Nr. 865, fol. 62 – 64
2) Arolsen Archives, Sig. 8144100002 (1 Inhaftierungsdokumente / 1.1 Lager und Ghettos / 1.1.35 Konzentrationslager Ravensbrück / 1.1.35.1 Listenmaterial Ravensbrück / Zugangslisten aus verschiedenen Konzentrationslagern in das Konzentrationslager Ravensbrück, Veränderungsmeldungen, 04.04.1942-31.08.1944) , 20. Juni – 26. Juni 1942, Link zur Seite
3) Standesamt Siegen, Sterberegister Nr. 15/1995,
4) LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best. 663/10588 [Anm.: Ergänzung erfolgte am 2.5.2024]

11 Gedanken zu „Lucie Stöcker (geb. 1917) – eine „Herumtreiberin“ im Nationalsozialismus

  1. Gestern erhielt siwiarchiv die Antwort der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück | Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten:
    “ …. Die Recherche zeigte, dass wir keine originalen Dokumente zu Lucie Stöcker haben. Ein Dokument befindet sich in Wareschau bzw. in Lund. Dabei handelt es sich um eine Namensliste, die die Registrierung im KL Ravensbrück dokumentiert.
    Laut dieser sogenannten Zugangsliste wurde sie am 12.9.1942 mit der Haft-Nr. 13825 im KL Ravensbrück registriert.
    Quellen:
    IPN Warschau, MF Nr. 135 Sygn. 57/108-109
    Lunds Universitet, Samling Łakociński, Z., Volym 22
    https://www.alvin-portal.org/alvin/imageViewer.jsf?dsId=ATTACHMENT-0267&pid=alvin-record:109656
    https://collections.arolsen-archives.org/de/document/3761967 ….“

  2. Die Geschichte von Lucie Stöcker ruft in Erinnerung, dass sozialrassistische/sozialchauvinistische Motive innerhalb der nazistischen Bevölkerungspolitik/Volksgemeinschaftspolitik neben zweitens ethnisch-rassistischen und drittens rassehygienischen Motiven eine große Rolle spielten. Es sei gesagt, dass die Bevölkerungsgruppe der als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischling“ Kategorisierten immer aus den ersten beiden Gründen und mitunter auch aus allen drei (etwa als „Taube“ oder „Geisteskranke“) dieser Politik zum Opfer fielen. Dabei bedienten sich die Organisatoren der Ausgliederung und der Vernichtung an den Schreibtischen, an denen sie in der Regel saßen und über Auslese und Vernichtung entschieden, nicht nur „fachlicher“ Einschätzungen von Pädagogen, Medizinern und Bevölkerungsexperten, sondern zugleich der Ressentiments, die inzwischen mit modernen Massenmedien in die Bevölkerung eingebracht werden konnten und bei vielen Adressaten insbesondere aus den Mittelschichten auf einen fruchtbaren Boden fielen. Auch Angehörige der Roma-Minderheit gehörten – kollektiv gewertet als Angehörige der „Unterschichten“ – zu den Opfern der sozialen Auslese, der „Minusauslese“, wie die Experten es in ihren Schriften nannten. In diesem Fall kann das Aktive Museum mit seinem Namensverzeichnis der Opfer auf eine intensive Recherche verweisen.
    Es ist auch festzustellen, dass das sozialchauvinistische Exklusionsmotiv nach wie vor lebendig ist und von der Mehrheitspolitik eingesetzt und wahlpolitisch genutzt wird. Z. B. in der Migrations- oder der Sozialhilfefrage.

  3. Auch Gottfried Karl Alfred Kohn, * 02.07.1918 in Siegen, † 08.04.1983 in Siegen, gehörte zur Gruppe der „vergessenen Opfer“. Seine Eltern, der zum Protestantismus konvertierte Fabrikarbeiter Johann Ferdinand Kohn, geboren am 21.04.1876 bei Königsberg, heiratete am 05.07.1917 in Siegen die Dienstmagd Lina Susanne Hommrichhausen (1887-1949), ließen sich 1923 scheiden. Die Mutter heiratete erneut.
    Gottfried Kohn wurde am 10.07.1941 in Siegen angeblich wegen Arbeitsverweigerung inhaftiert. Am 4. August 1941 wurde er von Siegen in das berüchtígte Polizeígefängnis Dortmund (Steinwache) überstellt. Im Gefängnisbuch wird er unter der Nummer 2733 aufgeführt. Es finden sich dort die Vermerke „politisch“ und „Arbeitsverweigerung“. Durch die Staatspolizei wurde er von Dortmund am 08.08.1941 in ein Arbeitslager nach Recklinghausen gebracht. Dort befand er sich bis zum 08.10.1941. In der Folgezeit war Kohn Häftling in mehreren Polizeigefängnissen und Konzentrationslagern. Im KZ Sachsenhausen war er ab September 1943 inhaftiert (Häftlingsnummer 71276). Anschließend wurde er ins KZ Buchenwald (Häftlingsnummer 61071) überstellt. Ab 11.04.1945 war er im KZ Dachau interniert (Häftlingsnummer 152846). Befreit wurde er dort am 29.04.1945 durch US-amerikanische Soldaten. Sehr wahrscheinlich hat er als KZ-Häftling an einem Todesmarsch teilgenommen, der in der Endphase des Krieges vom KZ Buchenwald über Flossenbürg nach Dachau führte.
    Nach dem Krieg wurde er in den Jahren bis 1954 verschiedentlich straffällig wegen Diebstahls, Betrugs und Unterschlagung. Mit seiner ersten Ehefrau, Hilde Müller, hatte er ab 1955 drei Kinder. In zweiter Ehe war er ab 1959 mit Erna Fischbach (1925-1976) verheiratet. Bis zu deren Tod wohnte das Paar in ihrem Haus Boschgotthardshütte 35, das mit den übrigen Häusern dem Bau der Hüttentalentlastungsstraße weichen musste.
    Gottfried Kohn war in Weidenau als „Möbel-Franz“ bekannt, der mit seinem Handkarren Sperrmüllstandorte aufsuchte und verwertbare Gegenstände, z. B. kleine Möbelstücke und anderen Krempel einsammelte, die er beim Haus in Boschgotthardshütten deponierte. Das Antiquitätengeschäft Borkenhagen gehörte wohl zu seinen Kunden!! Der Spitzname „Möbel-Franz“ passte insofern, als G. Kohn als Beruf Schreiner angab. Zuletzt war er als Maschinenarbeiter tätig. Er bezeichnete sich als „Halbjude“. Seine Bemühungen um eine Entschädigung für die erlittene Freiheitsberaubung und Verfolgung wurden abgelehnt. Mitte der 1970er Jahre wurde für Gottfried Kohn eine Amtsvormundschaft eingerichtet. Zuletzt wohnte er in der Körnerstraße in Siegen.
    Der Text ist verkürzt aus dem Buch „Mein Schulweg“ von Rüdiger Fries entnommen. Der nach einjähriger Suche Fotos von Gottfried Kohn, seiner Frau und dem Haus in Boschgotthardshütten erhielt, die die ehemalige Nacharin, Frau Anneliese Flender, gemacht hatte.

    • Danke für die Ergänzung!
      Ein weiteres Opfer dieser Verfolgung ist:
      “ ….. Robert Wilhelm König, Rangierer und später Nachtwächter im Zwangsarbeiterlager der Hüttenwerke Siegerland in Eichen, wird im Juli 1944 verhaftet und als „Berufsverbrecher“ im KZ Neuengamme inhaftiert. Dort stirbt der Häftling mit der Nummer 69 000 am 5. Februar 1945 angeblich an den Folgen einer Darminfektion. „Rassenschande“ wurde dem Müsener vorgeworfen, er soll sexuellen Kontakt zu Zwangsarbeiterinnen gesucht haben. Tatsächlich, so später die Richter in der Bundesrepublik, sei der Müsener als NS-Gegner verfolgt worden — dafür spreche allein schon die unverhältnismäßig lange Haft. ….“ (Westfälische Rundschau, 26.10.2016)

      • In Müsen ist ein Stolperstein verlegt für Robert König, der seinerzeit aus der Gemeinde Dobel (Baden-Würtemberg) vermutlich zum Bergbau nach Müsen kam. Ich konnte damals mit dem Archivar der Gemeinde Dobel mich austauschen und einiges über Robert König erfahren, z.B. dass er mit 12 Jahren Vollwaise wurde und das jüngste von 12 Geschwistern war. Bei der Stolpersteinverlegung wurde vom Hilchenbacher Archivar Herrn Gämlich Grußworte von noch lebenden Verwandten aus Dobel verlesen. Das war sehr berührend. Weniger berührend war, dass auch 2016 noch Gerüchte über Königs Verhältnis zu russischen Frauen im Dorf verbreitet werden mit einem recht gehässigen Unterton. Bei Interesse stelle ich gerne die Unterlagen und/oder Kontakt aus Dobel zur Verfügung.

  4. Eine personenbezogene Akte von Lucie Stöcker befindet sich im Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Archiv LWL) im Bestand 663 (Landarmen- und Arbeitshaus Benninghausen). Die Signatur lautet: LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best. 663/10588.
    Lucie Stöcker ist am 7. August 1940 in Benninghausen aufgenommen worden und am 30. Juli 1942 mit einem Sammeltransport nach Dortmund entlassen worden.
    Die Akte umfasst 63 Blätter.
    Quelle: Email LWL-Archivamt, 15.4.2024

  5. Anwort des Staatsarchivs München:
    “ …. Lucie/Luzie Stöcker [konnte] in den hier verwahrten Haftbüchern und zeitgenössischen Karteien der Strafanstalt Aichach nicht nachgewiesen werden. Die Häftlingspersonalakten liegen zwar für die NS-Zeit relativ umfangreich vor (ca. 12.000 Einzelfallakten), für die Zeit nach dem 2. Weltkrieg wurde aber lediglich eine kleine Musterüberlieferung dieser Quellengruppe übernommen. Unterlagen zu Lucie/Luzie Stöcker befinden sich nicht darunter.“

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