Nach der Säkularisation ging das ehemals geistliche Eigentum zu Beginn des 19. Jahrhunderts in staatlichen Besitz über. Dies betraf auch die landwirtschaftlichen Besitzungen und die Bauern, deren neuer Grundherr in Westfalen der preußische Staat wurde. Zugleich setzte in der nachnapoleonischen Zeit ein Vorgang ein, der unter dem Begriff „Bauernbefreiung“ einen oft Jahrzehnte währenden Prozess umreisst, in dem die Bauern sich aus den Bindungen der alten Leib- und Grundherrschaften lösten. Diese Ablösungen wurden von staatlicher Seite von den Domänenrentämtern betreut.
Link: Findbuch B 481 Si Domänenrentamt Siegen: http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&id=2903&tektId=1369

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