Literaturhinweis: „Burgen in Westfalen.“

Wehranlagen, Herrschaftssitze, Wirtschaftskerne (12. – 14. Jahrhundert)
Westfalen in der Vormoderne, Band 12, 254 S., Kt., 15,5x23cm, Münster 2012,
ISBN 978-3-402-15052-8
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Aus dem Tagungsbericht (PDF): „…JENS FRIEDHOFF (Limbach) thematisierte in seinem Vortrag „Burg – Talsiedlung – Stadt und Territorium in Südwestfalen“ den Burgenbau in den Grafschaften Nassau und Mark. Im Verlaufe der territorialpolitischen Auseinandersetzungen zwischen dem Grafen Heinrich II. von Nassau und Erzbischof Engelbert I. von Köln seien die Stadt und die Burg Siegen zwischen den beiden Kontrahenten geteilt worden. Diese Teilung habe zu dem ungewöhnlichen Umstand geführt, dass eine Burg zwei verschiedene Herren zur selben Zeit gehabt habe. In welchem zeitlichen Zusammenhang die Genese von Burg und Stadt im untersuchten Gebiet gestanden hätten, könne nur in Ausnahmefällen ermittelt werden. Gegenbeispiel seien die Burg und Stadt Neuenrade, die beide zeitgleich entstanden seien.
Neben den Höhenburgen seien in Südwestfalen auch Niederungsburgen mit Talsiedlungen nachzuweisen. Einigkeit in der Forschung bestehe darin, dass Burgen nicht nur zur militärischen Sicherheit errichtet worden seien. Die Bedeutung des Eisenerzabbaus bzw. des Eisenerzgewerbes bei der Gründung einer Burg spiegelten Burgennamen wie zum Beispiel „Isenberg“ wider. Die These, es handele sich bei Höhenburgen ausschließlich um Zollburgen bezeichnete Friedhoff in der nachfolgenden Diskussion als mittlerweile widerlegt. Ob und inwieweit eine Burg Kontrolle über eine nahegelegene Straße ausüben konnte, sei in jedem Einzelfall zu prüfen. Interpretationsbedarf sah er bei dem Begriff Slot bzw. Schloss. Im Falle
des Schlosses Plettenberg beispielsweise, beziehe sich der Terminus auf die Stadt.
„Schloss“ sei hier also gleichzusetzen mit der Bezeichnung für einen befestigten Ort. … In seinen Ausführungen über den „Bergbau in der Grafschaft Nassau unter besonderer Berücksichtigung von Territorialentwicklung und Burgenbau“ konzentrierte ANDREAS BINGENER (Siegen) sich besonders auf den nördlichen Bereich der Herrschaft Siegen. Er stellte seine These vor, dass der Konflikt zwischen den Kölner Erzbischöfen und den Grafen von Nassau nicht nur territorialpolitische, sondern auch wirtschaftliche Gründe gehabt habe: Die Region, in der beide Konfliktparteien ihre Burgen errichteten, sei durch ein prosperierendes Montangewerbe geprägt und daher äußerst attraktiv gewesen. Die Bemühungen des Kölner Erzbischofs, auch im südlichen Westfalen Fuß zu fassen, zeigten sich in der bereits von Friedhof erwähnten Teilung im Jahr 1224 der Burg und der Stadt Siegen und dem damit verbundenen Münz- und Zollrecht. Das Zugeständnis des Grafen Heinrichs II. von Nassau habe der Kölner Erzbischofs Engelbert I. von Berg möglicherweise mit Hinweis auf das Befestigungsrecht erlangt, das er als Herzog von Westfalen besaß. Die Burg Schnellenberg und das für die siegerländische Montanwirtschaft wichtige Attendorn seien bereits zuvor im Besitz der Kölner Erzbischöfe gewesen. 1248 hätten sie auch die bei Attendorn gelegene Waldenburg erworben. Die Überreste einer vermutlich hochmittelalterlichen Burg auf dem Kindelsberg, deuteten auf den Bau einer Befestigungsanlage der Kölner Erzbischöfe hin, die jedoch nicht fertiggestellt worden sei. Von dieser Burg aus hätte die erzreiche Region von Kindelsberg und Martinshardt kontrolliert werden können. In der Nähe habe sich außerdem die wüste Bergbausiedlung Altenberg befunden, die vermutlich kölnisch gewesen sei. Um sich gegen weitere Ansprüche der Kölner Erzbischöfe zu wappnen, habe Heinrich II. von Nassau im frühen 13. Jahrhundert bei Hilchenbach die Ginsburg errichtet. Erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts hätten die Grafen von Nassau ihre Vorherrschaft sichern können.  …“

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