
Quelle: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 95 Nr. 1765
„Auf den ersten Blick könnte man die etwas unbeholfene Skizze zweier großer Objekte, die quer über ein Schreiben aus dem 17. Jahrhundert gezeichnet sind, für Särge halten. Tatsächlich aber handelt es sich um Entwürfe für Bibliotheksmöbel.
Die von beiden Seiten nutzbaren Schränke besaßen ein Regalfach für kleinere Bücher, in der unteren Skizze mit A und B bezeichnet, sowie ein größeres (C und D) und darunter möglicherweise Schubladen. Dazwischen befand sich eine schräge Ablagefläche, die als Lesepult diente.
Auch der Schrank selbst konnte natürlich als Abstellfläche verwendet werden, etwa für einen Globus (untere Skizze).
Wer die Entwürfe gezeichnet hat, ist unklar. Sie sind in einer Akte der Hohen Schule Herborn überliefert (HHStAW Abt. 95 Nr. 1765).“
Quelle: Hessisches Landesarchiv via Facebook

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Viele Hinterbliebene fühlen sich mit dem Nachlass aus einem Künstlerleben überfordert. Bundesweit haben sich zahlreiche Initiativen des Themas Künstlervor- und -nachlässe angenommen. Der Bundesverband Künstlernachlässe e.V., der solche Initiativen vernetzt und berät, verfolgt das Ziel der Anerkennung solcher Nachlässe als schützenswertes Kulturgut. Die Kulturstiftung der Länder formuliert in einem Positionspapier Handlungsempfehlungen für das Zusammenwirken der relevanten Akteure und Kriterien für die Beurteilung von Künstlervor- und -nachlässen.
Die Universitäts- und Landesbibliothek Münster hat unlängst diese 1907 in Leipzig erschienene, staatswissenschaftliche Arbeit