Deutsche Stiftung Denkmalschutz kritisiert beschlossene Gesetzesänderung
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) kritisiert die vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossene erneute Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Als Teil des Denkmalschutz-Bündnisses NRW hatte die DSD seit Bekanntwerden des ersten Entwurfs vor den tiefgreifenden Konsequenzen für den Denkmalschutz gewarnt. Die Gesetzesänderung soll bereits zum 1. September 2026 als Teil der Landesbauordnungsnovelle in Kraft treten. Zwar wurden im parlamentarischen Verfahren einzelne Verschärfungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs zurückgenommen, die grundlegenden Probleme bleiben aus Sicht der DSD jedoch bestehen: Es drohen weiterhin Schutzlücken, Rechtsunsicherheiten und eine Ungleichbehandlung zwischen staatlichen und privaten Denkmaleigentümern.
Die DSD erkennt an, dass zentrale Kritikpunkte am ursprünglichen Entwurf aufgegriffen wurden. So wurde die vorgesehene Verkürzung der Stellungnahmefrist der Denkmalämter teils zurückgenommen. An der grundsätzlichen Stoßrichtung des Gesetzes ändert dies jedoch wenig: Nach Auffassung der DSD wird die Mitwirkung unabhängiger Fachämter weiter geschwächt, die weisungsabhängigen kommunalen Denkmalbehörden werden mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Bereits die letzte Reform des Denkmalschutzgesetzes von 2022 hatte die Rolle fachlicher Expertise merklich eingeschränkt.
Besonders problematisch sind die Sonderregelungen für Bundes- und Landesliegenschaften, die für den Katastrophenschutz oder die Verteidigungsfähigkeit genutzt werden könnten. Das Ergebnis ist eine Ungleichbehandlung eigener Denkmale von Bund und Land und Denkmalen von privaten und kommunalen Eigentümern. Der Staat würde durch den Ausschluss der Fachämter an eigenen Denkmalen andere Maßstäbe anlegen als an denen der Bürgerinnen und Bürger. Ein Schritt, der Vertrauen in vorbildliches staatliches Handeln massiv beschädigen kann.
Unverändert sieht die DSD zudem die Gefahr von Schutzlücken und Rechtsunsicherheiten, insbesondere bei Erleichterungen für Infrastrukturvorhaben. Eine einseitige Ausrichtung auf Verfahrensbeschleunigung wird nach Auffassung der Stiftung zu Qualitätsverlusten, Fehlentscheidungen und letztlich sogar zu Verzögerungen und langfristigen Zusatzkosten führen.
Auch am Verfahren hält die DSD ihre Kritik aufrecht: Die tiefgreifenden Änderungen des Denkmalschutzrechts wurden weiterhin im Rahmen eines Bauordnungs-Mantelgesetzes behandelt. Damit wird dem Erhalt des kulturellen Erbes als eigenständiger Verfassungsaufgabe des Landes nicht ausreichend Rechnung getragen.
„Denkmalschutz braucht sorgfältige Abwägung und verlässliche Verfahren, nicht zusätzliche Unsicherheit und Sonderregelungen. Der in Deutschland beispiellose Kurs der Verschlechterung im Denkmalschutz ist für das Land Nordrhein-Westfalen ein herber Verlust“, betont DSD-Vorstand Dr. Steffen Skudelny.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bleibt daher bei ihrer Forderung, grundlegende Änderungen des Denkmalschutzrechts nur auf belastbarer Grundlage vorzunehmen. Dies gilt für alle derzeit laufenden Eingriffe in Landesdenkmalschutzgesetze.
Weitere Informationen zum Denkmalschutz-Bündnis NRW unter: https://denkmalschutz-erhalten.nrw/
Quelle: DSD, Pressemitteilung vom 21.7.2026
s. dazu auf siwarchiv:
– NRW: Westfälischer Heimatbund warnt vor weiterem Abbau des Denkmalschutzes
– „NRW droht beispielloser Rückschritt beim Schutz seiner Denkmale“
– „Denkmalpflege ist in Umbruchszeiten unverzichtbar“
– Podcast: Schutzlose Denkmäler? Die Folgen der neuen Landesbauordnung (WDR 3 Forum, 28.6.26)

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