Podcast: Schutzlose Denkmäler? Die Folgen der neuen Landesbauordnung (WDR 3 Forum, 28.6.26)

„Schneller, mutiger, effizienter, digitaler, partnerschaftlicher soll das Bauen mit der [zum heutigen Tag] geänderten Landesbauordnung NRW werden. Erleichterte Nutzungsänderungen, Umbauten, Aufstockungen sollen neuen Wohnraum schaffen. Technikanforderungen werden reduziert, Regelungsvielfalt eingedämmt, Digitalisierung befördert. Nur, Bauaufsichtspflichten werden Behörden entzogen. Vereinfachte Baugenehmigung klingt prima, aber wo berührt die Änderung der Landesbauordnung den Denkmalschutz und das kulturelle Erbe?“

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Ein Kommentar zu „Podcast: Schutzlose Denkmäler? Die Folgen der neuen Landesbauordnung (WDR 3 Forum, 28.6.26)

  1. „Kurzübersicht der Anpassungsabsichten und Besonderheiten der einzelnen Bundesländer:
    NORDRHEIN-WESTFALEN: Novellierung von Landesbauordnung und Denkmalschutzgesetz (beides in 2026)
    Besonders weitreichend sind nach Einschätzung der Stiftung die aktuellen Planungen in Nordrhein-Westfalen. Dort sollen noch in diesem Jahr die Schutzstandards im Denkmalschutzgesetz, auch im Zusammenhang bzw. als Folge flankierender Regelungen – konkret: der Änderung zur Landesbauordnung – massiv abgesenkt werden. Im Kern geht es
    darum, das Land weitgehend von denkmalpflegerischen Auflagen zu befreien, wenn es um Denkmale im Eigentum des Landes oder des Bundes geht, die als verteidigungs- oder krisenrelevant eingestuft werden könnten. Konkret genannt werden hier überraschenderweise z.B. Universitäten & -kliniken sowie Studierendenwerke.
    Eine Evaluation der schon durch die DSchG-Neufassung von 2022 mehrbelasteten Unteren Denkmalschutzbehörden wurde vor 4 Jahren seitens des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zwar versprochen, doch bislang nicht umgesetzt. Es fehlt also jegliche Form einer Grundlagenermittlung, in welcher fachlichen und
    personellen Situation sich die Unteren Denkmalschutzbehörden in NRW befinden.
    Auch ist es in NRW nicht möglich, eine zentrale Auskunft über den Denkmalbestand des Landes zu erhalten – was eine absolute Ausnahme im Bundesländervergleich darstellt. ….“
    Quelle: aus: Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Übersicht der Bundesländer besonderheiten zur Pressemitteilung „Wie Denkmalschutz in Deutschland ausgehebelt wird“ via Archivalia

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