Archivale des Monats August
Siegel fanden schon in der Antike Verwendung als Beglaubigungsmittel, verbreiteten sich indessen in Mitteleuropa nach Anfängen in königlichen Kanzleien des 8. Jahrhundert erst seit dem späteren 12. Jahrhundert in größerem Umfang. Als Siegler traten seither neben (weltlichen und geistlichen) Landesherren, Klöstern, Gerichten, Personen des Adels und Korporationen wie Gilden auch Kommunen auf.
Obwohl auch Dorfsiegel bekannt sind, scheint in vielen Fällen die Anschaffung eines städtischen Siegelstempels unmittelbar auf die Verleihung der Stadtrechte durch den Landesherrn erfolgt zu sein, so dass die Siegel offenbar nicht nur praktisch als Beglaubigungsmittel, sondern auch bildlich als Symbol für den neuen rechtlichen Status fungierten. Häufig verwendete Motive waren dabei Mauern, Tore und Türme als Teile der Stadtbefestigung, Wappen (des Landesherren) oder Heilige als jeweilige Stadtpatrone.
Städtische Siegel genossen als sigillum authenticum öffentlichen Glauben und konnten auf Antrag auch für private Rechtsgeschäfte der Bürgerschaft verwendet werden.
Quelle: Landesarchiv NRW, Abt. Westfalen, 30. Juli 2026

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