„Am Donnerstag (6.6.) fand im Düsseldorfer Landtag eine gemeinsame öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr mit dem Ausschuss für Kultur und Medien zum Thema „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen“ statt. Auch Fachleute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) haben dort Stellungnahmen abgeben. ….“
Quelle: LWL, Pressemitteilung v. 5.6.13
„Projektträger sollen künftig für die von ihnen verursachten Kosten bei der Veränderung von Bodendenkmälern herangezogen werden -das sieht ein Gesetzesentwurf von SPD und Grünen vor. Zugleich möchte die Landesregierung mit dem „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen“ (Drs. 16/2279
) den Schutz nicht eingetragener Bodendenkmäler verbessern und ein sogenanntes Schatzregal einführen. Über die Vor- und Nachteile informierten sich nun der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie der Ausschusses für Kultur und Medien in einer öffentlichen Anhörung. Weiterlesen

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