Ulrich F. Opfermann: Justus Weihe (1891-1980)

Landrat des Kreises Siegen 1936-1939 und 1941-1944

Justus August Jakob Alexander Hellmut Weihe wurde am 10. März 1891 als jüngster Sohn des preußischen Richters und konservativen Abgeordneten Hermann Weihe und dessen Frau Laura Maria Emilie Henriette, geborene Steinmeister, in Bünde (Westfalen) geboren. Justus Weihe besuchte in Bünde die Volksschule, dann die Lateinschule und nach dem Umzug der Familie nach Kassel – der Vater war jetzt Amtsgerichtsrat – ein Gymnasium. Die Familie repräsentierte in der sozialen Hierarchie die obere bildungsbürgerliche konservative  Mittelschicht und ein klassisch preußisch-protestantisches Beamten- und Juristenmilieu. Ein Großvater war ebenfalls Richter, die Brüder der Mutter Regierungsbeamte im höheren Dienst.[1]

Es folgte ein Jurastudium in Lausanne, München und Marburg. 1913 machte Weihe sein Referendarsexamen, war an einem Amtsgericht tätig und nahm nach seiner Freiwilligenmeldung vom Beginn bis zum Ende des Ersten Weltkriegs daran teil. 1918 zum Assessor ernannt, absolvierte er 1920 das Zweite Staatsexamen.

1921 wurde er als Regierungsassessor beim Regierungspräsidenten in Koblenz eingestellt, wechselte 1923 vorübergehend zum Regierungspräsidenten in Wetzlar und 1929 zum Oberpräsidenten in Koblenz, wo er als Regierungsrat und Dezernent für Polizeiangelegenheiten bis Ende 1930 tätig war.[2] Im selben Jahr heiratete er Anna Klara Karoline Bertelsmann, Tochter des verstorbenen vormaligen Inhabers der Ravensberger Spinnerei in Bielefeld Conrad Bertelsmann, gewichtiger Unternehme aus einer Bielefelder „Patrizier-Familie“.  Mit ihr hatte er zwei Kinder. Durch die Verheiratung seiner verwitweten Schwiegermutter mit dem Gelnhausener Landrat Conrad Delius hatte er auch diesen zum Schwiegervater. In seinen privaten Beziehungen bewegte Weihe sich demnach in einem relativ geschlossenen Milieu.

Beruflich folgte ab Oktober 1931 eine Stelle als Landrat des Kreises Simmern. Die Rheinprovinz war katholisch, und in der südlichen Hälfte gab es nur vier mehrheitlich evangelische Landkreise, einer davon war Simmern.[3] Die Diaspora-Lage in der Provinz dürfte die Verwaltungsarbeit für den neuen Landrat nicht einfacher gemacht haben.

Zu seiner politischen Haltung in der Weimarer Republik liegen wenig Informationen vor. Im Zentralen Parteiarchiv der NSDAP ist in den Unterlagen zu Justus Weihe ein schwer deutbarer Vorgang dokumentiert. Der Gauführer München-Oberbayern des NS-Studentenbunds (NSDStB) urteilte zugunsten einer „Berufung des Kameraden Justus Weihe“, dieser habe „sich durch seinen Einsatz politisch und charakterlich bewährt“. Leider ist das Datum nicht gut zu lesen (28.4.1930?).[4] Woher kannte er Weihe? Aus welchen Aktivitäten? Stand die Beurteilung im Zusammenhang mit einer Bewerbung? Jedenfalls ist der Schluss gerechtfertigt, dass er sich bis dahin offenbar als ein Gegner der Nationalsozialisten nicht bekannt gemacht hatte.

Mit seinem Wechsel nach Simmern trat Weihe einer Partei bei, der rechtsliberal-nationalen Deutschen Volkspartei (DVP), Ortsgruppe Simmern. Ob er dort eine aktive Rolle hatte, ist nicht bekannt. Funktionen hatte er wohl keine. Zugleich war er in verschiedenen gesellschaftlichen Zusammenschlüssen wie dem Hunsrücker Wanderverein, dem Kreisfischerverein, der elitären Deutschen Jägerschaft oder der Kriegerkameradschaft Kyffhäuserbund anzutreffen. In der Veteranenvereinigung wurde er zum Kreisvorsitzenden gewählt.

Nach der Machtübernahme durch die NSDAP und ihre Bündnispartner wurde Weihe im Mai 1933 in die NSDAP aufgenommen.[5] In der weiteren Folge wurde er Förderndes Mitglied der SS und auch der Berufsorganisation Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund (NSRB), ferner des Reichsbunds der Deutschen Beamten und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt.

Ab Februar 1936 trat er die Nachfolge des vertretungsweise eingesetzten Landrats des Kreises Siegen, Gerhard Melcher (1935/36), an. Es war ein Wechsel an die Spitze einer durch Größe der Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur und -relevanz gewichtigeren Region. Im Siegerland übernahm Weihe das Parteiamt des Kreisamtsleiters Recht und zugleich den Kreisvorsitz des NSRB. Auch hier folgte aus der Rolle des Landrats wieder eine Reihe von Mitgliedschaften in zwar gleichgeschalteten, aber nicht der NSDAP angegliederten Organisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dessen Kreisvorsitz er innehatte.

1938 scheint er wie auch immer motivierten parteiinternen Nachstellungen ausgesetzt gewesen zu sein. Jüdische Vorfahren seiner Ehefrau wurden mindestens parteiintern publik. Damit war seine Mitgliedschaft infragegestellt. Offenbar genoss Weihe in der Parteihierarchie jedoch höchstes Vertrauen, denn Adolf Hitler persönlich bestätigte ihm in einer Ausnahmeentscheidung („Führererlass“, 20.12.1938), dass er trotz „nicht rein arischer Abstammung seiner Ehefrau … weiter der NSDAP ohne Einschränkung der Mitgliedschaftsrechte angehören“ könne.

Kurz nach Kriegsbeginn übernahm Weihe bis 1940 kommissarische Funktionen im besetzten Polen: in Kalisch im Warthegau die des Regierungspräsidenten, in Radom, Hauptstadt des gleichnamigen Distrikts im Generalgouvernement, die des Kreishauptmanns.[6] Nach seiner Rückkehr auf die Landratsstelle in Siegen leitete er eine Zeitlang daneben vertretungsweise auch die Landratsämter in Olpe (1941) und Berleburg (1942).

1941 wurde ihm das Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse verliehen.

Weihe war als Siegerländer Landrat eine eher unauffällige Gestalt. Es ist bezeichnend, dass die regionale Geschichtsliteratur ihn kaum einmal nennt. Eine kleine Ausnahme bildet die letzte Endphase von Nationalsozialismus und Krieg im nördlichen Siegerland. Weihe selbst hat sich und seine Aktivitäten in diesen zwei, drei Tagen vor der Besetzung durch die US-Armee in seinem Entnazifierungsverfahren als heroischen Retter der Menschen und Ortschaften geschildert. Dem steht entgegen, was Wilhelm Münker, der bekannte Mitgründer des Deutschen Jugendherbergswerks berichtete. Münker suchte gemeinsam mit Weihe in dessen Wagen die Generäle König und Engel auf, um sie von der Sinnlosigkeit und Gefährlichkeit weiterer militärischer Handlungen zu überzeugen. Er lief damit offene Türen ein und fand so wichtige Unterstützer für eine Handlungsweise, die zwar dem staatlichen „Nero-Befehl“, verbrannte Erde zu hinterlassen und die Region zu verlassen, nicht ohne persönliches Risiko widersprach, aber schützte und rettete.

Weihe hatte bei diesem Unternehmen Angst um sich und, wie es heißt, seinen Wagen. Rainer S. Elkar beschreibt ihn in seiner Geschichte der Stadt Hilchenbach in Auswertung der Quellen als einen mut-, kraft- und initiativlosen Begleiter Münkers, der lieber zu Hause geblieben wäre und von Münker habe „genötigt“ werden müssen. Münker: „… Freude über den ziemlich greifbaren Erfolg unserer Schritte taucht beim Landrat erst wieder einigermaßen auf, als er sich und den Wagen im Arbeitererholungsheim in Sicherheit weiß.“[7] In Weihes Entnazifizierungsverfahren hielt Münker sich mit Kritik an dessen Verhalten zwar zurück, mochte sich aber die sarkastische Bemerkung nicht verkneifen, Landrat Weihe befürworte nach seiner Persönlichkeit „alle Maßnahmen im Sinne des Guten und Schönen.“[8]

Nach NS-Ende wurde der Landrat von der britischen Militärregierung als ns-belastet festgenommen, interniert, seine Konten gesperrt. Er wurde entlassen. Das war im Rahmen der alliierten Bestrebungen, den NS-Einfluss zu beseitigen, die Handlungsträger zu isolieren und von Einflussmöglichkeiten abzuhalten das übliche Verfahren gegenüber mutmaßlich Belasteten. Bereits nach wenigen Monaten wurde er wieder entlassen.

Für das sich anschließende Entnazifizierungsverfahren wurde er von der Militärregierung zunächst provisorisch in die Kategorie III eingestuft. Das war die in den Massenverfahren ungünstigste Einstufung, die nicht häufig vorgenommen wurde. Im weiteren Verlauf ging die Entnazifizierung von der Militärregierung auf deutsche Ausschüsse über. In aller Regel hatte das zur Folge, dass sich von Stufe zu Stufe die Kategorisierung für die Betroffenen verbesserte. So auch im Fall Weihe. In einem ersten Schritt waren die Siegerländer Ausschussmitglieder sich 1947 zwar einig, III nicht weiter aufrechtzuerhalten, aber nicht darin, was an die Stelle treten solle. Die eine Hälfte des Ausschusses plädierte für die Mitläufer-Kategorie IV, die andere für die Kategorie V, „entlastet“. Die Militärregierung sollte entscheiden. Die wählte die Mitläufer-Kategorie, aus der 1948 in der Berufung durch wiederum einen Siegerländer Ausschuss dann schließlich V wurde.[9]  Besser ging es nicht.

Der Berufungsausschuss war den Selbstaussagen Weihes gefolgt. Sie waren von einer Reihe von Entlastungszeugen unterstützt worden, darunter auch ehemalige Nationalsozialisten. Weihe hatte erklärt, er sei „niemals … Vorkämpfer, Werkzeug oder Nutznießer der Partei gewesen, sondern habe stets gegenüber allem Widerstand geleistet, was ich nicht verantworten zu können glaubte oder sich gegen Recht und Ordnung richtete“. Der Ausschuss war der Auffassung, dass Weihe trotz „erzwungener“ Mitgliedschaft „nicht nur innerlich niemals Nationalsozialist geworden“ sei, sondern „Gegner dieser Bewegung geblieben“ und „dem Nationalsozialismus in ununterbrochener Folge derart starken Widerstand geleistet, daß man sich nur wundern muß, daß es ihm gelungen ist, trotzdem seine Stellung als Landrat zu erhalten.“ Demgegenüber betonten mehrere der im Verfahren Angehörten, Weihe sei ein ausgemachter Opportunist gewesen. So war das ehemalige NSDAP-Mitglied, der inzwischen zum Oberkreisdirektor aufgestiegene Erich Moning der Meinung, Weihes Verhaltensweisen seien darauf ausgerichtet gewesen, „keine beruflichen Schwierigkeiten zu haben“.[10] Das deckte sich mit dem Urteil des kurzzeitigen Weihe-Nachfolgers im Amt des Landrats Heinrich Otto von der KPD. Weihe sei es stets darum gegangen, „sein Amt zu halten.“[11] Was Weihe mit „starkem Widerstand“ gemeint haben könnte, den er ununterbrochen geleistet habe, wird im Entnazifizierungsverfahren nicht erkennbar. Von wie auch immer politisch motivierten Konflikten mit Partei oder Staat ist dort an keiner Stelle die Rede. Es fehlt auch jeder Hinweis – auch von Weihe selbst – auf einen Konflikt um seine „nicht rein arische“ Ehefrau und die Konfliktlösung durch den „Führer“.

In seine alte Landratsstelle wurde Weihe nicht, wie er es wünschte, wieder zurückversetzt. Er ging mit 57 Jahren zum 1. Januar 1949 in den Ruhestand. Er war in den kommenden Jahren als Rechtsanwalt tätig und daneben ehrenamtlicher Vorsitzender des Kreisverbandes des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Ob er noch wieder einer Partei beitrat, ist nicht bekannt. Er starb am 4.1.1980 in Siegen.[12]

Anm.:
[1] Thomas Ormond, Richterwürde und Regierungstreue: Dienstrecht, politische Betätigung und Disziplinierung der Richter in Preussen, Baden und Hessen 1866-1891, S. 631.
[2] In seinem Lebenslauf im Entnazifizierungsfragebogen spricht er von einer Einstellung in Koblenz ab 1.10.1931. Das ist ein offenkundiger Verschreiber, siehe: LA NRW, Abt. Rheinland, NW 1.127-682. Zu diesen und den folgenden Details der Berufsbiografie siehe neben den (unvollständigen) Selbstaussagen des Entnazifizierungsfragebogens: Joachim Lilla, Leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger in Westfalen und Lippe (1918-1945/46). Biographisches Handbuch, Münster 2004, S. 69f., 306; Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817-1934/38: Bd. 12, 4. April 1925 bis 10. Mai 1938/bearb. von Reinhold Zilch, unter Mitarb. von Bärbel Holtz. Acta Borussica, Neue Folge/hrsgg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (vormals Preußische Akademie der Wissenschaften), Bd. 2, Hildesheim 2004, S. 725.
[3] Portal Rheinische Geschichte des LVR, Kultur und Gesellschaft. Die Entwicklung auf religiösem Gebiert, siehe: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/epochen/epochen/Seiten/1918bis1933.aspx.
[4] Bundesarchiv Berlin (im Folgenden: BAB), VBS 1, 1/1.130.017.081 = Film PK, N 85, Bilder 2.015-2.023. [Anm, 26.10.2020: Nach Umsignierung lautet die Signatur nun: R 9361-II/1032193]
[5] BAB, Best. 3.100 (NSDAP-Zentralkartei).
[6] Markus Roth, Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen – Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte, Göttingen 2009, 2. Aufl., S. 509.
[7] Rainer S. Elkar, Menschen –Häuser – Schicksale. Hilchenbach zwischen Monarchie, Diktatur und Republik, Kreuztal 1992, S. 282-285, hier: S. 284.
[8] LA NRW, Abt. Rheinland, NW 1.127-682, Erklärung Wilhelm Münker, 2.5.1947.
[9] Diese und die nachfolgenden Angaben: LA NRW, Abt. Rheinland, NW 1.127-682, NW 1.037 B VI-2.777.
[10] LA NRW, Abt. Rheinland, NW 1.127-682, Erklärung Erich Moning, 27.9.1947.[11] LA NRW, Abt. Rheinland, NW 1.127-682, Erklärung Heinrich Otto, 23.3.1946.[12] Lothar Irle, Siegerländer Persönlichkeiten- und Geschlechter-Lexikon, Siegen 1974, S. 362.

14 Gedanken zu „Ulrich F. Opfermann: Justus Weihe (1891-1980)

  1. Mein Textvorschlag geht auf die m. E. ganz unzureichende Qualität der bisherigen Darstellung des Landrats Weihe (Larissa Pittelkow, Justus Weihe) zurück.
    Dazu die folgenden Anmerkungen:
    • „Am 12. Mai 1921 heiratete er [Weihe] Anna Klara Karoline Bertelsmann, Tochter des Direktors der Ravensburger Spinnerei Konrad Bertelsmann und Frieda Schweitzer. … So verrichtete Weihe seine ersten landrätlichen Geschäfte als Vertreter in Usingen und Gelnhausen, wo er seine spätere Ehefrau kennen lernte, deren Vater dort Landrat war.“ Abgesehen von der Grammatik im ersten Satz wäre bei Pittelkow nachzubessern, dass
    a) Conrad Bertelsmann, geb. 1835, (übrigens Mitbegründer des Langnam-Vereins) nicht eine „Ravensburger“, sondern die Ravensberger Spinnerei in Bielefeld zwar zeitweise besessen hatte, sie aber mit seinem Tod 1901 verkauft worden war.
    b) Er war also nicht ein etwa nur von den Eigentümern eingestellter Direktor, sondern der Inhaber des Unternehmens gewesen.
    c) Seine nun verwitwete Ehefrau Frieda Marie Elmire geb. Schweitzer heiratete 1913 ein weiteres Mal, nämlich den Juristen Conrad Delius, von 1919 bis 1933 Landrat in Gelnhausen, der im August 1945 in Allenbach bei Hilchenbach, offenbar bei seinem Schwiegersohn also, verstarb.
    Wie passen die Geburtsdaten (Vater/Tochter Bertelsmann) hier zusammen? Es besteht weiterer Recherchebedarf.
    • 1931/32: „Simmern war der einzige protestantische Kreis in der Rheinprovinz.“ Allein in der südlichen Hälfte der Rheinprovinz gab es vier mehrheitlich protestantische Kreise. Dennoch ist natürlich zu sagen, dass die Rheinprovinz ganz überwiegend katholisch war.
    • „Im Oktober 1933 wurde er Regierungsrat.“ Das geschah nach unterschiedlichen Quellen schon einige Jahre zuvor in Koblenz.
    • „Weihes Vorgänger in Siegen, Landrat Goedecke“: Weihes Vorgänger war der nach dem Abgang von Goedecke vertretungsweise eingesetzte Gerhard Melcher.
    • Weihe „wurde Mitglied der SS.“ Die Aussage, Weihe sei Mitglied der SS gewesen, lässt annehmen, dass er aktives Mitglied der Allgemeinen SS gewesen sei. Das ist unzutreffend. Weihe war ausweislich der Entnazifizierungsakte Förderndes Mitglied der SS. Das war etwas anderes.
    • Zwar sei er Vorsitzender des „Rechtswahrerbundes“, also des NSRB gewesen, der aber sei „von der Partei unabhängig“ gewesen. Das Gegenteil war der Fall. Der NSRB war eine nationalsozialistische Gründung und Formation.
    • „Ebenso“ sei Weihe Mitglied von der Partei „angeschlossenen Verbänden“ wie der NSV, dem RBL, dem NSKB, der Deutschen Jägerschaft, dem Tennisklub, dem Deutsch-Österreichischen Alpenverein und dem DRK gewesen. Die Verfasserin weiß offenbar nicht zu unterscheiden zwischen der Partei mit ihren Gliederungen wie SA und SS, den ihr angeschlossenen Verbänden wie dem NSRB oder der NSV und dem, was es in formaler Unabhängigkeit sonst noch so gab: Deutsche Jägerschaft, Tennisklub, DAV oder DRK.
    • Die Verfasserin reicht aus unbekannter Quelle die unbelegte Mutmaßung weiter, Weihe „sei zu dieser Zeit [1932] schon Gegner des Nationalsozialismus gewesen“, und sie bekräftigt, „Weihe war bis dahin [bis zur Machtübernahme 1933] Mitglied der Deutschen Volkspartei (DVP) gewesen.“ Er trat 1931, also zum Zeitpunkt seines Dienstantritts als Landrat in Simmern, in die DVP ein. Eine inhaltlich-politische Überzeugung muss hinter dem späten Eintritt nicht gestanden haben. Eine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus schließt die Entscheidung nicht unbedingt ein. Siehe auch eine Angabe weiter unten.
    • Es heißt beleglos, Weihe sei „im September 1938 sogar aus der Partei ausgeschlossen worden.“ Im Januar 1939 sei dann der Parteiausschluss zurückgenommen worden. Dort, wo dergleichen zu finden sein müsste, im Zentralregister bzw. im Ortsregister der NSDAP im Bundesarchiv, die beide penibel geführt wurden, findet sich zwar Weihes Mitgliedskarte, darauf oder sonstwo aber nicht, dass er jemals ausgeschlossen und anschließend wieder aufgenommen worden wäre, wie man es in solchen Fällen in der Parteiverwaltung dokumentierte.
    • Die Verfasserin bezieht sich mit ihrer Behauptung vom Ausschluss darauf, dass „man“ Weihe vorgeworfen habe, … mit einer „unarischen“ Frau verheiratet zu sein … . [Das war] eine ungerechtfertige Intrige. Seine Frau Anna Bertelsmann stammte aus einer sehr angesehen Familie.“ Der Satz reproduziert die antisemitische Perspektive der Nazi-Zeit: hier die Nicht-Arierin, die Jüdin, dort die angesehene „arische“ Familie. Ich gehe davon aus, dass das ebenso wie bei anderen Formulierungen mit falscher oder unklarer Sichtweise keine Absicht war, sondern gedankliches und sprachliches Ungeschick, dennoch m. E. fatal und kennzeichnend für die fachliche Kompetenz der Schreiberin.
    • Nichts vom angeblichen Ausschluss/Wiedereintritt ist durch einen Beleg auch nur als Möglichkeit plausibel gemacht. Belegt ist vielmehr das Folgende: Weihe wird eingeräumt, dass er trotz „nicht rein arischer Abstammung seiner Ehefrau … weiter der NSDAP ohne Einschränkung der Mitgliedschaftsrechte angehören kann.“ So kein Geringerer als Adolf Hitler am 20.12.1938 in einem Führer-Erlass (BAB, VBS 1, 1/1.130.017.081).
    • Weihe habe ein Buch von Churchill „vor den Flammen der Bücherverbrennung“ gerettet. Die Aussage ist einem Entlastungsschreiben im Entnazifizierungsverfahren entnommen. Es gab im Siegerland keine Bücherverbrennungen, und der Sprecher behauptete sie auch nicht. Es handelt sich um eine Erfindung der Verfasserin.
    • „So wurde Weihe Landrat in Radom/Polen. Er arbeitete in Kalisch.“: Radom lag im Generalgouvernement, Kalisch im Warthegau. Hier war er zuerst eingesetzt, nämlich als kommissarischer Regierungsprädident, dann in Radom als Kreishauptmann (Markus Roth, Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen – Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte, Göttingen 2009, 2. Aufl., S. 509).
    • „Vor Kriegsende hat er sich außerdem mit Pfarrer Münker für den Rückzug der Truppen aus Siegen eingesetzt.“ Gemeint ist der Mitbegründer des DJH Wilhelm Münker, nicht Pfarrer, sondern Unternehmer. Anzunehmen ist, dass die Verfasserin Münker mit dem Pfarrer Hermann Müller durcheinanderbrachte.
    • „Unter Lebensgefahr“ sei Weihe zu einem rettenden General Engel unterwegs gewesen, heldenhaft habe er gegen die Partei und in Todesgefahr für die Bevölkerung gekämpft „wie der Kapitän auf seinem untergehenden Schiff“. Bei Elkar (S. 283f.), den die Verfasserin in ihrer Literaturliste angibt, steht etwas anderes. Der Handelnde ist dort Wilhelm Münker, Weihe eine Figur am Rande ohne jegliche Initiative, ein Angsthase, den Münker zur Fahrt zu Engel habe „nötigen“ müssen. Weihe habe Angst um sich und um seinen Wagen gehabt. Nicht um einen Abzug aus Siegen ging es dabei, sondern um das nördliche Siegerland. Münker diplomatisch oder auch mit Spitze im Entnazifizierungsverfahren zu den Ereignissen: „Landrat Weihe war für alle Maßnahmen im Sinne des Guten und Schönen.“
    • „Durch die Übernahme der Regierung, wurden automatisch alle Personen der höheren Ämter festgenommen.“ Der Verfasserin geht es um die Mitteilung, Weihe sei festgenommen und interniert worden. Das war in allen Besatzungszonen die gemeinsame Politik der Alliierten, um NS-Einflussträger und mutmaßlich -Belastete aller Ebenen, also keinesfalls nur „Personen der höheren Ämter“ und auch nicht diese insgesamt durch Isolation in Lagern bis zum Abschluss einer ersten Überprüfung aus dem Verkehr zu ziehen. Die entsprechenden Festnahmelisten gründeten vor allem auf Angaben von NS-Gegnern im Land (und aus der Emigration).
    • Zur Entnazifizierung: „Fakt ist, dass die Militärregierung ihn am 12. Juli 1948 unter den Bestimmungen der Verordnung entlastete. Er wurde in die fünfte Kategorie eingestuft: unbedingt tragbar, makellos, ohne Sperre.“ Das ist unzutreffend. Die Militärregierung stufte ihn in III ein, der ungünstigsten Kategorie in den Massenverfahren. Der deutsche Ausschuss (Hauptausschuss) war wie immer freundlicher, aber in diesem Fall auch gespalten. Fünf Mitglieder waren für IV, fünf für V. Deshalb: „Wir bitten die Militärregierung um Entscheidung.“ (1.12.1947) Daraus folgte Kategorie IV ohne Kontensperre, aber mit politischer und Bewegungsbeschränkung (17.12.1947). Erst im weiteren Berufungsverfahren wurde daraus durch die nun wiederum deutschen Ausschussmitglieder V = „unbelastet“. Für seine Beurteilung übernahm der Ausschuss schlicht eins zu eins unbelegte Selbstaussagen und unbelegte Aussagen von Entlastungszeugen.
    • „Die Richter“ hätten Weihe entlastet. Gemeint sind die Ausschussmitglieder. Richter gab es in den Verfahren keine, weil sie ja keine Strafprozesse waren. Die Verfasserin scheint den Unterschied nicht zu kennen. Überhaupt scheint sie die Regelungen des Entnazifizierungsverfahrens weder in der Form noch dem Inhalt nach zu kennen.
    • Einen Ausschluss aus der NSDAP teilte Weihe im Entnazifizierungsverfahren nicht mit, obwohl er hier ja bestens gepasst hätte. Die Verfasserin hätte aus dieser Leerstelle den notwendigen Schluss ziehen müssen. Den Führererlass ließ Weihe auch fort. Auch das fiel ihr nicht auf, oder sie kannte ihn nicht.
    • Über ihre vormaligen Parteimitgliedschaften schwiegen die entsprechenden Entlastungszeugen. Die Verfasserin schweigt darüber oder ist ohne Problembewusstsein. Sie verschweigt auch den Opportunismusvorwurf gegen Weihe (Pg., „um sein Amt zu halten“), der von mehreren Zeugen kam.
    • In Übertragung einer Behauptung aus einem dieser zahlreichen Entlastungs- und Leumundsschreiben: „So gelang es ihm, die grundlos inhaftierte Frau von Cantstein zu befreien.“ Das mag so gewesen sein oder auch nicht, es ging jedenfalls um eine Frau von Canstein.
    • 1944 habe es viele Lager „für Kriegsgefangene und Fremdarbeiter“ – die Verfasserin scheut den Rückgriff auf die NS-Terminologie nicht – im Kreisgebiet gegeben. „Zu der Zeit waren viele Zivilisten bewaffnet und suchten die Wälder nach Alliierten ab“: einfach nur Unsinn.
    Sprachlich-Gdeankliches:
    • „Die Entnazifizierungsunterlagen besagen weiter, Weihe habe die Judenaktionen und die Vernichtung der Erbkranken verurteilt und sich nicht an Rassenverfolgungen beteiligt. Trotzdem brannte am 10. November 1938 die Siegener Synagoge …“.
    • „Wer nicht starb, wanderte aus.“
    • „So konnte sich das Siegerland im September 1944 damit rühmen, ‚judenfrei’ zu sein.“ „Das Siegerland“? Wer bitte hätte das verkündet? Oder ist es die Verfasserin, die findet, damit hätte „das Siegerland“ sich (etwa ganz zu recht) rühmen können?
    • Ein Satz wie „Der Nationalsozialismus und der daraus folgende Zweite Weltkrieg haben große Spuren hinterlassen – auch in Siegen. Viele Menschen waren damals am Spiel der Mächte beteiligt“ wird dem Thema wenig gerecht und weist die Schreiberin als themenfremd und/oder als Schwadroneuse aus.
    Die inhaltliche Betrachtung breche ich hier ab und komme zur Form:
    • Fußnoten fehlen völlig, keine der Aussagen ist einem Beleg zugeordnet.
    • Die angegebene Liste von Primärquellen weckt Zweifel, ob bzw. wie sorgfältig nach Belegen gesucht wurden/mit ihnen gearbeitet wurde:
    a) „Entnazifizierungsakten“, ohne Bestandsbezeichnung und Signatur
    b) Dreimal nennt die Verfasserin zwar Archivalien, bezieht sich aber nur auf deren Nennung in der Literatur „Oberpräsidium Münster generell (z. B. Nr. 7443 lt. Stelbrink)“, „Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin, HA Rep. 77 Ministerium des Innern generell ( z. B. Nr. 4435 lt. Stelbrink)“, „Bundesarchiv Berlin Document Center, Nr. Akte Weihe (lt. Stelbrink)“. Da hat sie sie dann offenbar herausgeschrieben, ohne ins Original zu gucken. In einem Ausnahmefall ist einmal eine Signatur angegeben (Bundesarchiv, R 18/3.819), was darunter zu finden sein soll nicht. Worauf im Text sie sich damit bezieht, natürlich auch nicht. In einem anderen Fall ersetzt die Archivadresse einschließlich Telefonnummer die Angaben („Archiwum Panstwowe w Kaliszu, 62-800 Kalisz, ul. Zlota 43 Tel: 73-591“).
    c) Da wichtige Angaben (Führererlass zu Weihes Parteirechten, Einstufung in Kategorie III, …) im Text fehlen, die in den angegebenen Primärquellen enthalten sind, wurden diese Angaben entweder verschwiegen oder waren unbekannt, weil die Quellen entgegen dem Anschein nicht eingesehen wurden.
    d) Ein Quellentyp sind „Zeitzeugen“angaben, nämlich eines Sohns des Landrats. Sie sind reichlich in den Text eingearbeitet. Sie werden gläubig/quellenunkritisch/ungeprüft übernommen. So kann man an die Dinge nicht herangehen. Ohne eine Absicherung/Überprüfung geben diese Angaben Ansichten des Sohns wieder, sind Selbstauskünfte des Sprechers über sich, mehr nicht.
    d) Die Angaben zu den als Quellen herangezogenen Medien (Siegener Zeitung u. a.) sind z. T. unüberprüfte, tatsächlich unzutreffende Übernahmen aus Lothar Irles „Persönlichkeitenlexikon“, das exakt dieselben Fehler enthält. Die Originale dürften also gar nicht eingesehen worden sein.
    • Das Literaturverzeichnis entpuppt sich als ein (unzureichender) Lesevorschlag zum regionalen NS. Mit dem Aufsatz der Verfasserin hat es kaum etwas zu tun hat, denn die genannten Schriften enthalten in der Mehrzahl tatsächlich entweder gar keine oder nur minimale Angaben zu Weihe.

    • Zur eingehenderen Beschäftigung mit dem Leben Weihes sei auf folgende Literatur hingewiesen:
      Romeyk, Horst: Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816 – 1945, Düsseldorf 1994, S. 805.
      Landratsamt Simmern/Hunsrück: Landkreis Simmern, in: Heimatführer der deutschen Landkreise ; 2, Bonn 1967, S. 100.
      Rademacher, Michael, Handbuch der NSDAP-Gaue 1928-1945, Vechta 2000, S. 327 lt. regionalem Personenlexikon zum Nationalsozialismus in den Altkreisen Siegen unf Wittgenstein

      Ferner sind diese Archive zu konsultieren:
      1) Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster:
      – Kreis Siegen, Landratsamt Siegen generell [z. B. Nr. 1951 Vereinfachung der Verwaltung im Kriege usw. (Handakten des Landrats Weihe) 1941-1944] und Kreisausschuss Siegen generell
      – Personalakten Oberpräsidium G 12
      – Oberpräsidium Münster generell (z. B. Nr. 7443 lt. Stelbrink)

      2) Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin
      – HA Rep. 77 Ministerium des Innern generell ( z. B. Nr. 4435 lt. Stelbrink)
      – HA Rep. 90 Staatsministerium
      – HA Rep. 125 Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte

      3) Landeshauptarchiv Koblenz
      -491 Landratsamt Simmern
      -492 Kreisausschuss Simmern

      4) Kreisarchiv Rhein-Hunsrück, Simmern.

      5) Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein

      – Kreisausschussprotokolle des Altkreises Siegen von 1936 bis 1944.

      6) Archiwum Panstwowe w Kaliszu, 62-800 Kalisz, ul. Zlota 43 Tel: 73-591

      Diese Presseartikel wären zu sichten: Siegener Zeitung 20.02.1936, 12.10.1939, 12.03.1955, 09.03.1961, 09.03.1966, 09.03.1971, 13.03.1971, 09.03.1976, 07.01.1980, Unser Heimatland 1974, S. 44-48.

        • Es ist schon interessant, wie sich die Arbeit an der Biografie zu Weihe entwickelt, angefangen mit dem kleinen Aufsatz von Frau Pittelkow. Angesichts der nachfolgenden notwendigen Korrekturen und Ergänzungen stellt sich die
          Frage, ist Frau Pittelkow nicht betreut worden, fühlte sich keiner von Seiten der Universität oder des Kreisarchivs dafür verantwortlich? Manche
          Kritikpunkte hätten sich sicherlich frühzeitig beseitigen lassen oder wird hier extrem dem Prinzip des Web 2.0 gehuldigt? Verantwortung sieht anders aus!

          • 1) Der kleine Aufsatz von Frau Pittelkow war mehrere Jahre kritiklos auf der Kreishomepage greifbar und hat solange als ausführlichste Darstellung des Lebens Justus Weihe fungiert. Die Schwächen wurden solange also auch von der regionalen Zeitgeschichte toleriert.
            2) Dank gebührt Ulrich F. Opfermann, der diese Schwächen erst vor kurzem gegenüber dem Kreisarchiv benannt hat.
            3) Dr. Opfermann hat sich bereit erklärt einen eigenen Text zur Diskussion zu stellen. Auch dafür ein Danke schön!
            4) Aufgrund der neuen Lage wurde der Text von Pittelkow nicht mehr verlinkt.
            Fazit: Dies ist keine „extreme Huldigung“ des Prinzipes Web 2.0 , sondern ein Beleg für den bisweilen langsamen Fortschritt in der regionalen Zeitgeschichte.

      • Präzisierung einer Signatur:
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin:
        Ober-Examinationskommission bzw.Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte, I. HA Rep. 125 Nr. 5341 (Einzelne Prüfungen, W, Weihe, Justus, Regierungsreferendar, Kassel), 1920

      • Eine weitere Akte findet sich im Bundesarchiv in Freiburgunter der Signatur: PERS 6/223910 (Personalunterlagen von Angehörigen der Reichswehr und Wehrmacht ). Der dort angegeben Dienstgrad lautet Oberleutnant der Landwehr.

      • Folgende Literatur wurde hier noch nicht erwähnt:
        – “Die Juden im Siegerland zur Zeit des Nationalsozialismus”. hrsg. Dietermann, Klaus, Übach, Gerd, Welkert Hans-Joachim, Siegen 1981
        – Dietermann, Klaus: Siegen – eine Stadt unterm Hakenkreuz, Stätten des Nationalsozialismus, des Widerstands und heute Gedenkstätten. Siegen 1994 – – Feldmann, Gerhard, Heintz, Mirko: Die “Heimatfront” – Krieg und Alltag im Siegerland. in: “Der Nationalsozialismus im Siegerland, Ein Quellenband zur Regionalgeschichte” hrsg. Flen-der, Armin, Schmidt, Sebastian, Siegen 2000
        – Grebel, Markus, Mertens, Joachim: Spuren der Gewalt, Verbrechen von Angehörigen der SA und des FAD im Siegerland in den 30er Jahren. in: “Der Nationalsozialismus im Siegerland. Ein Quellenband zur Regionalgeschichte” hrsg. Flender, Armin, Schmidt, Sebastian, Siegen 2000
        – “Krieg und Elend im Siegerland, Das Inferno an der Heimatfront in den 1940er Jahren.” hrsg. Müller, Adolf, Siegen 1981
        -Pfau, Dieter: Christenkreuz und Hakenkreuz, Siegen und das Siegerland am Vorabend des “Dritten Reiches”. Bielefeld 2000
        – Schmidt, Ihmke: Reaktionär oder modern? – Frauenleben im Nationalsozialismus. in: “Der Nationalsozialismus im Siegerland, Ein Quellenband zur Regionalgeschichte” hrsg. Flender, Armin, Schmidt, Sebastian, Siegen 2000
        – Stelbrink, Wolfgang: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe, Versuch einer Kollektivbiographie mit biographischem Anhang. Münster 2003
        – Rhein-Hunsrück-Kalender. – 65 (2009), S. 108

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  3. Erlaube mir darauf hinzuweisen, daß in der Überschrift zu Opfermanns Aufsatz zwei Fehler sind: 1. Weihe starb 1980 und nicht 1960 2. Er war Landrat bis 1945 und nicht nur bis 1944. Beides ergibt sich aus dem Aufsatz selbst, das Sterbedatum auch aus anderen Quellen.

    • 1) Vielen Dank für den Hinweis! Die Überschrift wurde entsprechend geändert.
      2) Bis wann Weihe nun genau Landrat war, wird sich wohl nur durch einen Blick in die Personalkaten in Münster ermitteln lassen.

  4. Infolge einer familienkundlichen Recherche stieß ich auf folgenden Artikel in der Siegerländer Nationalzeitung, der die nunmehr einfache Recherche in norhrhein-westfälischen Zeitungen für zeithistorische Themen über das Portal zeit.punkt nrw belegt:

    Auch die Entnazifizierungakten Weihes sind in der Zwischenzeit online:
    1) Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, NW 1127 / SBE Berufungsausschuss Siegen in Siegen, Nr. 682
    2) Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, NW 1037-BVI / SBE Der Sonderbeauftragte für die Entnazifizierung im Lande NW , Nr. 2777

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