Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder beschließt neue Förderlinie für Restaurierungen

Die Kulturstiftung der Länder fördert bis 2022 die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges mit insgesamt 700.000 Euro. Das hat deren Stiftungsrat auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Mit der neuen Förderlinie sollen bereits im Jahr 2019 restauratorische und konservatorische Maßnahmen mit 100.000 Euro finanziert werden. Danach stehen jeweils 200.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
23. Juli 2019

Dazu Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „Ich bin sehr dankbar dafür, dass unser Stiftungsrat mit diesem Beschluss die Bedeutung der Restaurierung für den Erhalt von Kulturgütern unterstreicht. Mit diesem Beschluss kann die Kulturstiftung der Länder erstmals eine eigene Förderlinie für die Restaurierung von Kulturgut nationalen Ranges einrichten. Damit sollen insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive unterstützt werden, denen der Erhalt entsprechender Objekte obliegt.“

Erst im vergangenen Jahr war das Förderbündnis „Kunst auf Lager“ ausgelaufen, in dem die Kulturstiftung der Länder und 13 Partner über fünf Jahre insgesamt 292 Restaurierungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 26 Millionen Euro gefördert hatten. Zudem hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung 30 Millionen Euro an 41 Forschungsprojekte vergeben, die den Zielen von „Kunst auf Lager“ entsprachen. Die neue Förderlinie regelt nun die Restaurierungsförderung der Kulturstiftung der Länder bis 2022. 2023 soll – so der Stiftungsratsbeschluss – die Förderlinie evaluiert und über eine neue gegebenenfalls angepasste Förderlinie entschieden werden.

Frank Druffner, stellvertretender Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder, erklärt: „Der Erfolg des Bündnisses ‚Kunst auf Lager‘ hat gezeigt, wie groß der Bedarf an Mitteln für restauratorisch-konservatorische Maßnahmen ist. Insofern verdient die Restaurierungsförderung eine eigene Förderlinie, zumal sie ohnehin in unserer Stiftungssatzung verankert ist.“ Weitere ehemalige Partner aus dem Bündnis „Kunst auf Lager“ setzen die Restaurierungsförderung ebenfalls selbstständig fort und nehmen sie in ihre Programme auf.

Das Bündnis „Kunst auf Lager“ hatte in die Bereiche „Erschließung und Erforschung“, „Konservierung und Restaurierung“ sowie „Infrastruktur und Logistik“ investiert. Im Rahmen der Förderungen wurden unter anderem Museumsdepots eingerichtet, Kunstwerke aus den Depots zurück in die Schausammlungen geholt, Bestände digital erschlossen und inventarisiert.

Die Antragsmodalitäten und -formulare zu der neuen Förderrichtlinie werden voraussichtlich im frühen Herbst 2019 auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder publiziert werden.
Quelle: Kulturstiftung der Länder, Pressemitteilung v. 23.7.2019

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