Eine kurze Geschichte des Altkreises Siegen

[Anm.: Im Druck erschienen in Siegener Zeitung, Beilage „Heimatland“ am 6.5.2017]

Vorgeschichte und Gründung

Das Siegerland gehörte bis Anfang des 19. Jahrhunderts landesherrlich zum Fürstentum Siegen, das im Besitz der Ottonischen Linie des Hauses Nassau war. Im Zusammenhang mit der Gründung des Rheinbundes wurde das Gebiet dem Großherzogtum Berg zugeschlagen. Am 6. November 1813 konnte Wilhelm Friedrich von Oranien das Siegerland wieder an sich nehmen. Dieses tauschte er allerdings auf dem Wiener Kongress 1815 mit Preußen gegen das Großherzogtum Luxemburg. Mit dem Besitzergreifungspatent vom 21. Juni 1816 verleibte sich Preußen das Fürstentum  mit Ausnahme einiger abgetretener Ortschaften (12.000 Einwohner an das Großherzogtum Niederrhein in Koblenz)- das Fürstentum Siegen ein. Als Verwaltungsbehörde fungierte das Königlich Preußisches Unterdirektorium zu Siegen unter der Leitung des Justiz- und Regierungsrats von Schenck. Die feierliche Besitzergreifung des oranischen Fürstentums Nassau-Siegen (größter Teil des Fürstentums Siegen) durch Vertreter der Krone Preußens unter Vereidigung der städtischen und landesherrlichen Beamten fand am 29. Juli 1815 im Rathaus Siegen statt. Nach der Aufteilung des Großherzogtums Niederrhein in Kreise durch Erlass des Präsidiums der königlichen Regierung zu Koblenz wurde am 20. Mai 1816 der Kreis Siegen gebildet. Bis zur Ernennung der Landräte wurden Kreiskommissare eingesetzt, die mit den beigeordneten Kreissekretären am Hauptort der Kreiskommissionen bildeten und mit Wirkung vom 20.05.1815 in Funktion traten. Das Unterdirektorium Siegen wurde somit durch die Kreiskommission Siegen und der bisherige Leiter des Unterdirektoriums durch den Kreiskommissar Schenk ersetzt.

Preußen erwarb außerdem von Nassau 1815 und 1816 Selbach und Burbach und die vier Hickendörfer.  Der Freie- und Hickengrund sowie die Siegenschen Ortschaften Wilgersdorf, Wilnsdorf, Nieder- und Oberdielfen, Rinsdorf, Rödgen, Obersdorf, Nauholz, Beienbach, Flammersbach, Feuersbach, Brauersdorf, Obernau, Irmgarteichen, Gernsdorf, Hainchen, Werthenbach, Lahnhof, Nieder- und Oberwalpersdorf, Nenkersdorf, Grissenbach, Deuz, Salchendorf, Helgersdorf, Anzhausen, und Rudersdorf, die am 08.08.1815 vorläufig an das Herzogtum Nassau abgetreten worden waren, aus diesen Ländereien wurde 14. Dezember 1816 der Kreis Siegen gebildet, der bis Anfang 1817 zunächst zum Regierungsbezirk Koblenz in der Provinz Großherzogtum Niederrhein gehörte. Am 1. Juni 1817 kam der Kreis Siegen zum Regierungsbezirk Arnsberg der Provinz Westfalen, [Anm des Verfassers, 20.5.2020:  wohl unklar s. Kommentare: nachdem das Gebiet vorher kurz der Provinz Jülich-Kleve-Berg angegliedert worden war].

Für den neuen Landrat Schenk war eines der dringendsten Probleme die Infrastruktur des Kreises: Der Kreis besaß nur unzureichend ausgebaute Straßen und Wege in die benachbarten Regionen und Handelszentren. Preußen musste sehr hohe Kosten in Kauf nehmen, um die Anbindung des Siegerlandes an Westfalen zu realisieren und die nicht unattraktive Montanregion auszunutzen. Weitere Aufgaben waren die Installierung der neuen Verwaltungstrukturen, die Ankurbelung der Wirtschaft und der Landeskultur.

Die ersten Maßnahmen zeigte sehr früh bereits erste Erfolge, so lässt sich der erster Walzenguss im Siegerland für das 1824 feststellen – ein weiteres Standbein der traditionsreichen Wirtschaftsregion. In den folgenden Jahren 1825 bis 1830 entstanden erste Blechwalzwerke.

 

1826 kam es zur Bildung des ersten Kreistages bestehend aus Landadligen. Mit der Kreisordnung für die Rheinprovinz und Westfalen vom 13. Juli 1827 wurde die Beibehaltung dieser ständischen Struktur der Kreisverfassung festgeschrieben. Nach 1832 werden an den Kreisgrenzen nur noch wenige Veränderungen vorgenommen. Die Leitung der Kreise übernehmen sogenannte Landräte.

Ein probates Mittel die wirtschaftlichen Akteure der Region zu vernetzen ist die Gründung von Vereinen. Im Siegerland fand am 15. Februar 1833 die Gründung des Kultur- und Gewerbevereins Siegen statt.

Neben der Verkehrsinfrastruktur widmete sich der preußische Staat der Verbesserung der Bildungssituation – zwei Daten seien hier herausgegriffen:

  • Oktober 1836: Eröffnung der höheren Bürgerschule in Siegen.
  • Oktober 1853: Gründung der Wiesenbauschule durch den Landrat und Vorsitzenden des Kultur- und Gewerbevereins von Holtzbrink. Die Wiesenbauschule hatte wegweisenden Einfluss auf den gesamten deutschen Kulturbau und bildet den Nukleus der heutigen Universität Siegen.

Das Jahr 1861 verband der Siegerland mit dem Eisenbahnnetz: Am 10. Januar 1861 wurde die Bahnlinie Betzdorf-Siegen eröffnet. Am 6. August 1861 wurde mit der Einweihung der letzten Teilstrecke Altena-Siegen die Ruhr-Sieg-Strecke fertiggestellt.

In der Folge entstanden ab 1864 Kokshochöfen. Die neue Bahn erleichterte den Transport von Koks in das Siegerland – die Kehrseite der Medaille war allerdings der Niedergang der Köhlerei.

Nach der Bildung des deutschen Reiches nahmen die Bismarcksche Schutzzölle (1879) Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Siegerlandes.

Der 31. Juli 1886 – ein einschneidendes Datum in der Verwaltungsgeschichte der preußischen Kreise. Denn mit Inkrafttreten der Kreisordnung für die Provinz Westfalen bildete jeder Kreis neben seiner Eigenschaft als staatlicher Verwaltungsbezirk auch einen Kommunalverband mit eigenen Rechten einer Selbstverwaltungskörperschaft. Als verfassungsmäßige Organe wurden Kreistag, Kreisausschuss und Landrat eingeführt. Der Kreistag wurde nun in den Ständen von der Vertretung, in den Landgemeinden von den Wahlverbänden der unmittelbaren Steuerzahler und der größeren Grundbesitzer gewählt. Der Kreistag hatte als Vertretung des Kreises über die Angelegenheiten des Kommunalverbandes zu beschließen und der von ihm gewählte Kreisausschuss neben seiner vorbereitenden Tätigkeit für den Kreistag an den Geschäften der Kreisverwaltung mitzuwirken. Den Vorsitz im Kreistag wie im Kreisausschuss führte der Landrat, der weiterhin sowohl Leiter der staatlichen Verwaltung als auch des Kommunalverbandes war.

1889 begann die Flurbereinigung im Siegerland; die oftmals kleinen Flächen wurden zu größeren wirtschaftlicheren Flächen zusammengefasst. 1904 begann aus vergleichbaren Gründen die Umwandlung von Hauberg (34.000 Hektar) in Hochwald.

Die Inbetriebnahme des ersten Siemens-Martin-Ofens 1891 ist ebenso Beispiel des technischen und industriellen Fortschrittes im Kreis Siegen, wie die Eröffnung der Omnibuslinie Siegen-Netphen-Deuz (1895).

Die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts

Die 1886 durch die neue Kreisordnung erweiterten Aufgaben der Kreisverwaltungen führten zu einem erhöhten Raumbedarf. Am 3. November 1903 wurde daher der Neubau des Kreishauses in der Koblenzer Straße eingeweiht.

In der Zeit vor dem ersten Weltkrieg lassen mehrere Verkehrsprojekte feststellen:

  • Januar 1904: Einweihung der Straßenbahnstrecke Koblenzer Straße bis Provinzialstraße in Siegen-Geisweid.
  • 1904: Gründung der Siegener Kreisbahn GmbH.
  • 1906: Kleinbahn Weidenau-Deuz.
  • 1907: Freiengrunder Talbahn.

Die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts prägten auch das Siegerländer Kreisgebiet die weltpolitischen Ereignisse: 1914 bis 1918 Erster Weltkrieg. Nach der Novemberrevolution 1918 erfolgte die Demokratisierung des Kreises und des Kreistages in Folge der Weimarer Verfassung, der nun in direkter Volkswahl gewählt wurde.

Zur Ruhe kam das Siegerland allerdings nicht. 1921 erstürmte “das hungrige und verhetzte Volk” das Landratsamt in Siegen.

Am 1. März 1923 wurde Siegen kreisfreie Stadt.

Die nationalsozialistische Machtergreifung am 30. Januar 1933 führte in der Folge zur Gleichschaltung aller Lebensbereiche im Altkreis Siegen; so führte am 30. Januar 1935 die Bekanntmachung der Deutschen Gemeindeordnung zur Einführung des Führerprinzips im Kreis.

Die ideologische begründete, nationalsozialistische Diskriminierung von Minderheiten führte im Altkreis zu einem Anwachsen antisemitischen Hetze und Maßnahmen. Die Verdrängung der Jüdinnen und Juden aus allen Gebieten des gemeinsamen Lebens gipfelte erstmals am 9. November 1938 in der Reichspogromnacht im Kreisgebiet. Am Ende stand die Deportation der im Altkreis Siegen verbliebenen Jüdinnen und Juden in die Vernichtungslager.

Auch der am 1. September 1939 mit dem Angriff auf Polen begonnene Zweiten Weltkriegs prägte das Leben im Siegerland. 1944 und 1945 kam es zum verlustreichen Bombenagriffen auf Siegen und Neunkirchen.

Die Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 beendet den Zweiten Weltkrieg. Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches ging sämtliche deutsche Staatsgewalt unter. Als einziger Teil der öffentlichen Verwaltung blieben die kommunalen Gebietskörperschaften übrig, von denen sich in der Folge die ersten Ansätze zur Rückkehr in geordnete Lebensverhältnisse, für den Wiederaufbau und die Erneuerung der Demokratie in Deutschland vollzogen.

Auf Kreisebene mussten eine Reihe neuer Ämter errichtet werden, so das Kreisvertriebenenamt, das Kreiswohnungsamt, das Kreiskulturbauamt, das Straßenverkehrsamt, die Kreiskohlenstelle, die Wiedergutmachungsstelle und später das Lastenausgleichsamt.

Das Inkrafttreten der Revidierten Deutschen Gemeindeordnung aufgrund einer Verordnung der Britischen Militärregierung am 1. April 1946 installierte die kommunale Doppelspitze. An der Spitze der Kreisverwaltung steht nun der Oberkreisdirektor. Der Landrat ist nur noch ehrenamtlicher Repräsentant des Kreises und Vorsitzender des Kreistages.

Bis zur Währungsreform 1948 gehörte zu den Hauptaufgaben des Altkreises die Bearbeitungen der Kriegsfolgen: Sicherung der Lebensmittelversorgung, Trümmerbeseitigung und die Integration der Flüchtlinge. Nach der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 und mit dem Beginn des wirtschaftlichen Aufschwunges in der der neuen Bundesrepublik Deutschland traten auch die bekannten Aufgaben des Kreises wieder auf: Anpassen der Infrastruktur an die neuen, wirtschaftlichen Erfordernisse.

Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts (bis 1974)

Auch die Verbesserung Landeskultur blieb eine wichtige Aufgabe. 1953 ging die Flurbereinigung in eine weitere Runde.

Am 9. September 1953 wurde der Wasserverband Siegerland gegründet. Drei Jahre später floss erstmals Wasser aus der Breitenbachtalsperre ins Wassernetz. Die Trockenheiten in den Jahren 1957, 1959 und 1964 zeigten deutlich die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Der  erste Spatenstich an der Obernautalsperre am 10. August 1967 läutete dann das Ende der Trockenheiten im Siegerland ein. Fertiggestellt wurde die Talsperre im Jahr 1971.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die Kommunen des Siegerlandes auch ihren kulturellen Verpflichtungen nach Volkshochschulen wurden aufgebaut. Im Kreisgebiet kam es 1957 zur Gründung des Siegerland-Orchesters. Nicht nur Kultur, sondern der Sport erfuhr erste bzw. weitere Förderung. Ausfluss dieser Bemühungen war bspw. Die Ausrichtung der Schacholympiade in Siegen im September 1970.

  1. April 1962 – mit der Stilllegung der letzten Erzgrube (Grube Pfannenberg) endet die Geschichte der Bergbauregion Siegerland.

Folgende Verkehrsprojekte bildeten erste Schritte im Umbau der Montanregion:

  • Mai 1965: Abschluss der Elektrifizierung der Ruhr-Sieg-Strecke.
  • 1967: Inbetriebnahme des Siegerlandflughafens.
  • Oktober 1971: Fertigstellung der Sauerlandlinie. Übergabe des letzten Teilstückes zwischen Lüdenscheid und Freudenberg.

Die Gründung der Gesamthochschule Siegen, heute Universität Siegen, am 1. August 1972 bildete einen weiteren Schritt im Umbau der Montanregion zur Bildungsregion

Neugliederungen 1966, 1969 und 1975

Mit dem ersten Siegerland-Gesetz kam es am 1. Juli 1966 zur Rückgliederung der Stadt Siegen in den Kreis Siegen, zur Eingemeindung mehrerer Gemeinden in die Stadt Siegen, zum Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zu den Städten Hüttental und Eiserfeld sowie zur Auflösung der Ämter Weidenau und Eiserfeld.

Im Rahmen des zweiten Siegerland-Gesetzes wurden aus den Gemeinden der verbliebenen Ämter weitere Großgemeinden gebildet und alle Ämter aufgelöst.

Am 1. Oktober 1969 wurde aus dem Landkreis der Kreis Siegen.

Bis zum 31. Dezember 1974 setzte sich der Kreis aus den Städten Eiserfeld, Freudenberg, Hilchenbach, Hüttental, Kreuztal und Siegen sowie den Gemeinden Burbach, Wilnsdorf, Netphen und Neunkirchen zusammen.

Am 1. Januar 1975 wurden die Städte Hüttental und Eiserfeld in die Stadt Siegen eingegliedert und der Kreis Siegen mit dem benachbarten Kreis Wittgenstein fusioniert.

Quelle: Wikipedia, Kreis Siegen-Wittgenstein, Homepage (Kreisgeschichte), Blog https://www.siwiarchiv.de

12 Gedanken zu „Eine kurze Geschichte des Altkreises Siegen

  1. Folgender Satz bleibt unklar:
    „Am 1. Juni 1817 kam der Kreis Siegen zum Regierungsbezirk Arnsberg der Provinz Westfalen, nachdem das Gebiet vorher kurz der Provinz Jülich-Kleve-Berg angegliedert worden war.“
    Gehörte also der Kreis Siegen vor dem 1. Juni 1817 kurze Zeit zur Provinz Jülich-Kleve-Berg? Diese Aussage macht stutzig, wenn man dazu die Bekanntmachung Nr. 342 der Königlich-Preußischen Regierung zu Arnsberg liest und dort steht, dass „der Kreis Siegen von dem Regierungs-Departement Coblenz getrennt, mit dem Regierungs-Bezirke Arnsberg vereinigt“ werde. Die Eingliederung des Kreises Siegen wird mit dem 1. Juni 1817 angegeben.
    Quelle: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg, Nr. 36 v. 18. Juni 1817, S. 341.

  2. Danke für den Hinweis! Der Eintrag stellt eine Zusammenfassung des Forschungsstandes dar, der sich für die frühe Verwaltungsgeschichte des Kreises Siegen wohl auf Hans Kruse bezieht. Ich überprüfe es.

  3. Hans Kruse, Das Siegerland unter preußischer Herrschaft, S. 44:
    „Wegen seiner [Siegens] früheren Zugehörigkeit zum Großherzogtum Berg hätte es nahe gelegen, es der Düsseldorfer Regierung, also dem 1816 gebildeten Oberpräsidialbezirk Jülich, Kleve und Berg zuzuweisen. Da seine Übergabe an Preußen aber einige Wochen später erfolgte, als die der Düsseldorf zugeteilten Gebiete und es territorial und geographisch mit den von Nassau abgetretenen Gebieten am Rhein und auf dem Westerwalde eng zusammenhing, war es natürlich, daß der neugebildete Kreis Siegen dem ehemals nassauischen, nun preußischen Regierungsbezirk Ehrenbreitstein angegliedert wurde, der zum Oberpräsidialbezirk des Großherzogtums Niederrhein mit dem Sitz des Oberpräsidiums in Koblenz gehörte.“
    Das ist eindeutig, und ich sehe keinen Grund, Kruses Aussage anzuzweifeln. Statt „Jülich-Cleve-Berg“ müsste es in dem Zeitungsartikel also „Niederrhein“ heißen. (Die Provinzen NR und JCB wurden dann 1822 zur Rheinprovinz vereinigt.)

    • Vielen Dank für die Klarstellung!
      Der Hinweis zur kurzen Zugehörigkeit zur Provinz Jülich-Kleve-Berg fusst laut Wikipedia auf: August Horn: Das Siegthal – von der Mündung des Flusses bis zur Quelle. Verlag von T. Habicht, Bonn 1854, s. Link zur Online-Ausgabe auf siwiarchiv. Im Kaptiel zur Geschichte des Siegerlandes finde ich jedoch auf die Schnelle keinen Beleg für die im Wikipedia-Eintrag gemachte Äußerung.

  4. Wikipedia bzw. der Autor des Beitrags zur Kreisgeschichte hat kein Monopol auf diesen Lapsus: Als angeblicher Teil der Provinz Jülich-Cleve-Berg und dort dem Regierungsbezirk Düsseldorf zugeordnet erschien Siegen schon 200 Jahre früher in einem Werk des Erlanger Gelehrten (v.a. Anglisten) Johann Christian Fick (1763-1821): Geographisch-statistische Beschreibung aller Staaten und Nationen der Erde. Ein Handbuch für Jeden, nach den besten Hülfsquellen und den neuesten politischen Veränderungen bearbeitet, Erster Theil, Nürnberg bey Friedrich Campe 1817, S. 315 f.
    Wie zuverlässig die Angaben in solchen einst beliebten ambitionierten Fleißarbeiten sind, bedarf sicher keiner Erörterung.
    In einem Nachfolgewerk korrigierte Herr Fick zwar diesen Fehler, verspätete sich damit aber leider so sehr, dass wieder Unsinn herauskam: Das Lehrbuch der Geographie oder Beschreibung der Erde und ihrer Bewohner, 2. Auflage, Nürnberg 1825, S. 100 ordnete Siegen nun der Provinz Niederrhein zu, was ja schon beim Erscheinen der (mir nicht vorliegenden) 1. Auflage 1820 überholt war, abgesehen davon, dass es 1825 auch die Provinz Niederrhein gar nicht mehr gab.
    Ficks Buch von 1817 hatte, seiner Angabe in der auf März 1817 datierten Vorrede zufolge, schon 2-3 Jahre früher erscheinen sollen, was jedoch wegen der aktuellen territorialen Umbrüche aufgeschoben wurde und dem Autor noch Gelegenheit zu mancherlei Änderungen des Manuskripts gab. Es ist also anzunehmen, dass 1815/16 tatsächlich Gerüchte im Umlauf waren, Siegen solle Jülich-Cleve-Berg zugeordnet werden, was er voreilig für bare Münze nahm. Für ihn in Franken war das Siegerland vermutlich zu abgelegen, als dass er über die dortigen Entwicklungen auf dem laufenden gewesen wäre.

    • Vielen Dank, lieber Herr Kunzmann, für diesen Hinweis auf die Bemerkungen von Fick. Das war damals scheinbar ein kaum noch zu durchschauendes hin und her schieben von Territorien und Zuständigkeiten.

    • (Fortsetzung vom 23.5.)
      Zurückverfolgen lässt sich die „Jülich-Cleve-Berg-Theorie“ natürlich bis zu Friedrich Wilhelms III. noch aus Wien ergangener „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden“ vom 30. April 1815 (Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1815, S.85-98). In der dort gegebenen Übersicht wurden „die von Nassau und Oranien erworbenen Länder“ (die allerdings noch gar nicht in Besitz genommen worden waren) der „Regierung im Herzogthum Berg zu Düsseldorf“ innerhalb der „Provinz Kleve Berg“ zugewiesen. In Anlehnung an die französische Verwaltungsstruktur (Großherzogtum Berg – Département Sieg – Arrondissement Siegen) wäre diese Zuordnung immerhin nachvollziehbar gewesen. Jedoch ist die Verordnung vom 30.4.1815 nie umgesetzt sondern bald fallengelassen worden. Die Einsetzung der neuen Provinzial- und Bezirksregierungen folgte dann wohl weitgehend einer Allerhöchsten Kabinettsordre vom 9. November des gleichen Jahres (in der Gesetz-Sammlung nicht veröffentlicht; vielleicht in einer der späteren Quelleneditionen zu finden). Aber schon im „Patent wegen Besitzergreifung der oranischen Erbländer“ vom 21. Juni 1815 (Gesetz-Sammlung 1815, S. 126-127) hieß es: „Wir vereinigen dieselben mit Unserm Großherzogthum am Nieder-Rheine“, also der zweiten im Entstehen begriffenen Rheinprovinz neben [Jülich-]Cleve-Berg.
      Die beiden Provinzen mit ihren schließlich je drei Regierungsbezirken (ursprünglich waren nur je zwei vorgesehen) konstituierten sich am 22. April 1816, ein volles Jahr nach der königlichen Ankündigung. Vom ersten Tag an waren „die oranischen Länder, welche Preußen behält“ der „Regierung zu Coblenz“ im „Ober-Präsidial-Bezirk des Großherzogthums Niederrhein“ unterstellt. (Bekanntmachung in den neuen Amts-Blättern der betroffenen königlichen Regierungen, u.a. Koblenz, Nr. 1 vom 22.4.1815, S. 3 ff.). Eine vorherige wirksame Zuordnung des Siegerlandes (soweit es damals preußisch war) zur anderen Provinz lässt sich also ausschließen.
      In der Interimszeit zwischen Juni 1815 („Besitzergreifung“) und Ende April 1816 kann Siegen nur der provisorischen Oberverwaltung des „General-Gouvernements des Nieder- und Mittelrheins“ unterstanden haben, da die Provinzialbehörden ja noch nicht handlungsfähig waren.

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