Verhaltenskodex für Archiv-Verwaltungen

Der VdA bittet Archivinteressierte auf, sich bis zum 14. August an der Diskussion zum geplanten EU-Verhaltenskodex für Archiv-Verwaltungen zu beteiligen.

[Rebloggt vom VdA-Blog]

Auf europäischer Ebene soll gemäß Artikel 40 der Datenschutzgrundverordnung ein Verhaltenskodex für Archiv-Verwaltungen verabschiedet werden. Dabei stehen der freie Verkehr personenbezogener Daten und deren Schutz im Mittelpunkt.

In allen Mitgliedsländern der EU werden auch die entsprechenden Verbände einbezogen. Die Europäische Union hat dem VdA nun den „Draft Code“, einen ersten Textentwurf des Kodex, zur Verfügung gestellt.  Wir danken dem Bundesarchiv für die „Rohübersetzung“ des Textes, welche hier als PDF-Datei abgerufen werden kann:

Verhaltenskodex für Archive – Draft Code Rohübersetzung

Als größter deutscher Fachverband für das Archivwesen wird der VdA zu diesem Thema Stellung beziehen. Alle interessierte LeserInnen des Blogs werden bis einschließlich 14. August 2017 zu einer lebhaften Diskussion der Inhalte aufgerufen: Argumente und Positionen werden möglichst in die Stellungnahme Eingang finden.